- Im Februar gibt es wieder einige Änderungen: Sie betreffen unter anderem die Corona-Impfstoffe
- Aber auch bei der Steuererklärung und Mindestlohn gibt es Veränderungen
- Wir zeigen, was sich im kommenden Monat alles ändert
Viele tiefgreifende Gesetzesänderungen traten schon zum Jahreswechsel in Kraft. Zum Monatswechsel betreffen die Änderungen daher auch größtenteils die Corona-Regeln. Was im Februar auf Sie zukommt, lesen Sie in unserer Übersicht.
Impfzertifikat nur noch neun Monate gültig
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich geeinigt, die Gültigkeit von Impfzertifikaten auf neun Monate zu begrenzen. Diese Regelung wird auch Deutschland im Februar umsetzen. Hintergrund der Regelung ist die Erleichterung von Reisen innerhalb Europas. Ab Februar soll nämlich der Impfstatus der jeweiligen Person maßgeblich über die Einreise-Bedingungen in andere EU-Staaten entscheiden und nicht mehr die Corona-Lage im Herkunftsland.
Nach Ablauf der Neun-Monats-Frist muss dann eine Booster-Impfung erfolgen, um als vollständig geimpft zu gelten.
Neuer Impfstoff: Novavax kommt auf den Markt
Wie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat, soll Ende Februar mit Novavax der erste Protein-Impfstoff auf den Markt kommen. Die EU hatte dem Vakzin bereits am 20. Dezember die Zulassung für Personen über 18 Jahren erteilt. Der breiten Masse wird Novavax aber nicht sofort zugänglich sein. Weil im März die Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege in Kraft tritt, sollen diese Personen "bevorzugt" mit Novavax immunisiert werden. Das haben die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen.
Die Immunisierung mit dem Novavax-Impfstoff erfolgt mit zwei Dosen im Abstand von drei Wochen. Wie die schon länger in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe wird das Mittel ins Muskelgewebe des Oberarms gespritzt.
Novavax hatte im Juni mitgeteilt, sein Corona-Vakzin habe eine Wirksamkeit von rund 90 Prozent. Es schütze auch vor Virusvarianten und zudem zu 100 Prozent vor „moderaten und schweren“ Krankheitsverläufen. Laut Einschätzung von Immunologen dürfte er sich auch sehr gut für Booster-Impfungen eignen.
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Steuererklärung: Abgabefrist verlängert
Sofern man sich bei der Steuererklärung Unterstützung vom Steuerberater, der Gewerkschaft oder dem Lohnsteuerhilfe-Verein holt, muss die Erklärung bis Ende Februar beim Finanzamt vorliegen.
Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Frist für die Steuererklärung jedoch bis zum 31. Mai verlängert. Für die Abgabe der Steuererklärung 2021 im nächsten Jahr soll diese Ausnahme-Regelung aber nicht mehr gelten.
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Mindestlohn für Kraftfahrer steigt
Für Beschäftigte im grenzüberschreitenden Verkehr gilt ab dem 2. Februar ein weiterer Teil des EU-Mobilitätspakets. Demnach haben Kraftwagenfahrer und -fahrerinnen ein Anrecht auf den Mindestlohn des Landes, in dem sie gerade unterwegs sind. Die EU will dadurch Wettbewerbsregelungen einheitlicher gestalten und mögliche Nach- und Vorteile ausgleichen. Polen ist von dieser Regelung ausgenommen.
Streaminganbieter DAZN verdoppelt den Preis
Nach der Ankündigung, den Preis für sein Abonnement zu Erhöhen, hatte der Streaminganbieter DAZN ein Sturm der Entrüstung ausgelöst. Hintergrund war, dass der auf Sportausstrahlungen spezialisierte Anbieter, bei seiner Gründung vor fünf Jahren versprochen hatte, die monatliche Gebühr von zehn Euro nicht signifikant zu erhöhen.
Im Februar aber wird der aktuelle Preis für ein Monatsabo nicht nur erhöht, sondern gleich von 15 auf 30 Euro verdoppelt. DAZN begründet die Erhöhung mit gestiegener "Qualität und Wertigkeit" durch die zusätzliche Ausstrahlung von Spielen der Fußball-Bundesliga und Championsleague. (fmg mit dpa)
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