Berlin. Beim Corona-Gipfel haben sich Bund und Länder vor allem auf Anpassungen bei Quarantäne-Regelungen und Teststrategie geeinigt. Am Tag der Beratungen erreichte die Corona-Neuinfektionsrate einen neuen bundesweiten Höchstwert. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen am Montagmorgen mit 840,3 an.
Experten rechnen mit immer mehr Fällen, die nicht erfasst werden können, unter anderem, weil Test-Kapazitäten und Gesundheitsämter zunehmend am Limit sind. Deshalb haben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten gemeinsam mit dem Bund darauf geeinigt, dass PCR-Tests in Zukunft nur noch für bestimmte Gruppen kostenlos und notwendig sein sollen. Auch wurden erneut Anpassungen der Quarantäneregelungen beschlossen.
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Die aktuellen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bleiben bestehen. Bund und Länder sahen weder Anlass für Lockerungen noch für Verschärfungen. Doch ab wann gelten die neuen Corona-Regeln für Tests und Quarantäne?
Priorisierung bei PCR-Tests und Co.: Ab wann gelten die neuen Corona-Regeln?
Zwar haben sich Bund und Länder am Montag auf die Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen sowie die Umsetzung neuer Regelungen bei Quarantäne und Testpriorisierung geeinigt. Doch das bedeutet nicht, dass der Beschluss direkt mit der Abstimmung in Kraft tritt.
Da die gesetzgeberische Kompetenz für einige der Maßnahmen bei den Ländern liegt, müssen diese sie auch selbst umsetzen. Dafür sind in den Bundesländern entsprechende Kabinettsbeschlüsse nötig, die dann als Verordnung in Kraft treten. Wann genau dies in jedem Bundesland passiert, ist unterschiedlich.
Meist richtet sich der Zeitpunkt danach, wann die Landesregierungen ihre Kabinettssitzungen abhalten. Manchmal warten einige Bundesländer die Einführung auch noch ab, bis die letzte gültige Corona-Verordnung ausgelaufen ist. Bis die neuen Maßnahmen gelten, können also ein paar Tage vergehen.
Einige Änderungen der Corona-Regelungen, unter anderem die Priorisierung bei PCR-Tests, sollen zwar in Absprache mit den Gesundheitsministern und -ministerinnen der Länder umgesetzt werden. Hier hat allerdings der Bund über das Infektionsschutzgesetz Durchgriffsrechte.
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(fmg)