Berlin. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Booster-Impfung inzwischen allen Personen ab zwölf Jahren. Jedem in dieser Altersgruppe, bei dem die letzte Impfung mindestens drei Monate zurückliegt, wird zu einer Auffrischungsimpfung geraten.
Doch wie ist das mit Genesenen, also Menschen, die einen Impfdurchbruch erlitten und die Infektion überstanden haben. Gilt die Infektion selbst als „Booster“? Und wenn nicht: Wann sollen sich Genesene dann ihre Auffrischungsimpfung abholen?
Booster-Impfung: Drei Monate nach der Grundimmunisierung
Grundsätzlich gilt bei Genesenen: Eine Infektion kann eine Impfdosis ersetzen, aber nicht die Auffrischungsimpfung. Diese soll auch bei Genesenen in der Regel drei Monate nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff stattfinden.
Allerdings ist das Vorgehen von Fall zu Fall unterschiedlich – je nachdem, ob der oder die Genesene bei der Infektion ungeimpft war, einmal geimpft oder doppelt geimpft, also die Grundimmunisierung abgeschlossen hatte.
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Ungeimpften Genesenen reichen zwei Dosen
Ungeimpft infiziert: Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärt dazu in seinem aktuellen Impfschema: „Personen die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.“
Das heißt: Ungeimpfte Genesene gelten als vollständig geimpft, wenn sie nach der Infektion eine Impfstoffdosis erhalten. Mit einer zweiten Dosis zählen sie dann als „geboostert“. Diese Auffrischung wird in der Regel mindestens drei Monate später verabreicht.
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Nach der Grundimmunisierung Infizierte brauchen den „Booster“
Infiziert nach erster Impfdosis: Wer nach seiner ersten Impfung eine Coronavirus-Infektion durchgemacht hat, kann nach Angaben von Stiko und RKI mit einer zweiten Dosis die Grundimmunisierung abschließen – in der Regel drei Monate nach der Ansteckung.
Eine zweite Dosis ist nur in dem Fall nicht nötig, wenn die Infektion mehr als vier Wochen nach der ersten Impfung passiert ist, also nach fünf, sechs oder mehr Wochen. Dann gilt die Infektion als „zweite Impfdosis“. Um geboostert zu werden, benötigt es allerdings eine weitere, dritte Impfdosis – auch hier nach drei Monaten.
Infiziert nach zweiter Impfdosis: Personen, die sich nach abgeschlossener Grundimmunisierung infizieren, sollen nach ihrer Genesung ebenfalls eine Auffrischungsimpfung erhalten. Auch hier gilt: Die „Booster“-Impfung sollte im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Infektion erfolgen.