Berlin. Die Corona-Inzidenzen steigen – vor allem die hoch ansteckende Omikron-Variante breitet sich schnell aus. Die Sorge: Bald könnten sich so viele Menschen in Deutschland infiziert haben, dass Zehntausende Fachkräfte in Quarantäne sind: Pflegepersonal in Kliniken, Feuerwehrleute, Polizisten, Lehrerinnen und Lehrer.
Vor allem in Berufen dieser sogenannten „kritischen Infrastruktur“ wächst die Angst vor einem Quarantäne-Infarkt: Patienten können nicht versorgt werden, der Feuerwehr fehlen Einsatzkräfte, Banken müssen schließen, Kraftwerke stoppen den Betrieb.
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Kürzere Quarantäne: Schon nach fünf Tagen zurück zur Arbeit?
Es sind Szenarien, in denen die hohe Ansteckungsrate das Funktionieren des Staates gefährden könnte. Deshalb will die Bundesregierung neben weiteren Corona-Verschärfungen die Zeit häuslicher Quarantäne von Corona-Erkrankten verringern – unter bestimmten Bedingungen.
Ein Vorschlag der Gesundheitsministerinnen und -minister: Wer in diesen Branchen der „kritischen Infrastruktur“ arbeitet, kann bei einer Infektion schon nach sieben Tagen aus der Quarantäne raus. Vorausgesetzt: Ein PCR-Test ist negativ. Wer vollständig geimpft ist, sogar nach fünf Tagen.
Wirtschaftsverbände erhöhen den Druck auf die Politik: Die Ausnahmen sollen nicht nur für Beschäftigte etwa in Klinken oder der Feuerwehr gelten. Grund ist auch: Die Omikron-Variante ist laut aktuellen Studien zwar sehr ansteckend, aber die Krankheitsverläufe im Durchschnitt milder. Und: Ein Infizierter ist offenbar nicht so lange ansteckend.
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Quarantäne-Verstöße: Länder bestimmen Höhe der Bußgelder
Was künftig bei der Quarantäne gelten soll, verhandeln die Landesregierungen mit der Bundesregierung in einer gemeinsamen Konferenz. Die Frage ist: Wer darf bald schneller als nach 14 Tagen aus der Quarantäne? Und unter welchen Voraussetzungen?
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Bisher ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Infizierte oder Kontaktpersonen vorzeitig die Quarantäne bzw. Isolation verlassen. Wer kontrolliert wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro. Wie hoch die Strafzahlung ist, haben die einzelnen Bundesländer in ihren Corona-Bußgeldkatalogen festgelegt.
Quarantäne-Bußgeld: 250 Euro in NRW, bis zu 5000 Euro in Berlin
Wer etwa in Berlin gegen die Corona-Schutzverordnung verstößt und unerlaubt die häusliche Quarantäne verlässt, zahlt zwischen 1000 und 5000 Euro.
In Hamburg nennt der Gesetzgeber die Quarantäne bürokratisch „Absonderungspflicht“. Im Bußgeldkatalog heißt es: Wer sich nach einem positiven PCR-Testergebnis nicht „unverzüglich“ nach Hause begibt, um sich „abzusondern“, zahle zwischen 150 und 2000 Euro Strafe. Gleiches Bußgeld droht, wenn während der Quarantäne-Zeit unbefugt Besuch empfangen wird.
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In Nordrhein-Westfalen ist das Bußgeld mit 250 Euro geringer. Wer allerdings wiederholt mit einem Verstoß gegen die Quarantäne-Verordnung auffällt, kann höher bestraft werden. Gleiches gilt in NRW auch bei Menschen, die mehrfach Besuch in der Quarantäne empfangen. Wer sich dagegen in Bayern nicht an das Infektionsschutzgesetz hält, zahlt bis zu 5000 Euro.
Bremen, mit derzeit sehr hohen Infektionszahlen, ahndet einen Verstoß gegen die Quarantänepflicht mit einem Bußgeld von 400 Euro bis 4000 Euro.
Ohnehin gibt die Verordnung nur einen Rahmen für die Geldstrafe vor. Entscheiden sollen die Beamten vor Ort über die Höhe des Bußgeldes. Dabei spielt etwa eine Rolle, wie gefährdet andere Personen durch einen Verstoß gegen die Quarantäne-Regeln sind. Relevant ist auch, ob die rechtswidrig handelnde Person Reue zeigt und ein Wiederholen des Verstoßes somit eher auszuschließen ist.
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