- Im Büro kann es im Sommer unangenehm heiß werden
- Gibt es dann ein Recht auf Hitzefrei?
- Was sagt der Arbeitsschutz dazu? Das sollten Arbeitnehmer wissen
Bei dem Wort Hitzefrei denken die meisten Menschen wohl sehnsüchtig an ihre Schulzeit zurück, als Temperaturen um die 30-Grad-Marke noch für einen vorgezogenen Schulschluss sorgten. Im Berufsleben ist das anders: Selbst die größte Hitze ist kein gängiges Argument dafür, früher Feierabend zu machen.
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Denn klar ist: Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei bei der Arbeit gibt es nicht. Das weiß man auch bei Verdi. Dennoch fordert die Gewerkschaft immer wieder entsprechende Regelungen: "Bei extremer Hitze fordern wir längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit", zitiert das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" Norbert Reuter, den Leiter der tarifpolitischen Abteilung von Verdi.
Hitzefrei bei der Arbeit: Muss sich der Chef darauf einlassen?
Aktuell sind solche Regelungen nicht die Norm. Entsprechende Ansätze sind zudem nur möglich, wenn sich der Arbeitgeber freiwillig darauf einlässt. Denn obwohl der Arbeitsschutz in Deutschland bestimmte Regeln für das Arbeiten bei Hitze vorsieht, gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage im Büro oder Hitzefrei.
Was also tun, wenn es bei der Arbeit immer heißer wird und der Chef oder die Chefin nichts dagegen tut? Dazu ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Temperaturgrenzen es bei der Arbeit überhaupt gibt.
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Hitze während der Arbeit: Wie heiß darf es im Büro sein?
Inwieweit auch bei der Arbeit geschwitzt werden darf und muss, regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO). Das sagt sie aus:
- Grundsätzlich ist festgelegt, dass die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten soll.
- Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn am Arbeitsplatz Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Steigt die Temperatur auf über 30 Grad, muss der Arbeitgeber die klimatischen Belastungen weiter verringern. Dazu zählen Maßnahmen wie die effektive Steuerung des Sonnenschutzes.
- Wird es am Arbeitsplatz über 35 Grad heiß, kann nicht gearbeitet werden.
Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Arbeitgeber weitere Hilfsmittel anbietet, beispielsweise Hitzepausen und Luftduschen. Wird dafür nicht gesorgt, bedeutet das aber nicht, dass man einfach nach Hause gehen darf, sondern lediglich der Arbeitsraum gewechselt werden muss. Lesen Sie auch: Keine Lust auf Hitze? So bauen Sie sich eine Klimaanlage
Was muss der Arbeitgeber für den Hitzeschutz tun?
Laut Verordnung müssen Fenster und Glasflächen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden, zum Beispiel mit Jalousien. Auch Klimaanlagen können zum Einsatz kommen. Diese sollten aber nicht zu kühl eingestellt werden – drinnen sollte es stets maximal sechs Grad kälter sein als draußen, raten Experten.
Unterstützung muss es übrigens nicht nur für diejenigen geben, die in stickigen Büroräumen sitzen: Wer an der frischen Luft arbeitet, muss vor direkter Sonne geschützt werden. Dafür können etwa Sonnensegel gespannt werden, auch Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor sowie ausreichend Getränke sollten gestellt werden.
Wird es trotzdem zu heiß im Büro oder an der draußen gelegenen Arbeitsstätte, sollte man den Arbeitgeber darauf hinweisen und im Zweifelsfall den Betriebsrat einschalten.
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Abkühlung bei der Arbeit: Lüften ja, aber Vorsicht bei Ventilatoren
Bei Temperaturen über 30 Grad kann ein Ventilator für die ersehnte Abkühlung bei der Arbeit sorgen. Allerdings sollte man vor dem Aufstellen den Arbeitgeber um Erlaubnis fragen: Der Strom, der aus den Steckdosen am Arbeitsplatz kommt, gehört schließlich zu den Arbeitsmitteln. Ob dieser für die teilweise energieintensiven Geräte genutzt werden darf, hat der Chef zu entscheiden.
Hitzefrei in der Schule – was bedeutet das für Arbeitnehmer?
Im Sommer kann es vorkommen, dass es Hitzefrei gibt und die Schule ausfällt. Ab welcher Temperatur das eintritt, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern von Schule zu Schule unterschiedlich. Wer kümmert sich in der Zeit um das Kind?
Meist können die Schüler tatsächlich in der Schule weiter betreut werden. Ist dies nicht möglich, müssen sich Eltern auch schon mal freinehmen, um auf ihr Kind aufzupassen. Gerade bei Kindern im Alter von unter 12 Jahren kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dies unbeaufsichtigt zu lassen. Ein Kompromiss könnte die Verlegung der Arbeit ins Homeoffice sein. Auch interessant: Wie der Körper auf Hitze reagiert – und wie man ihn schützt
Dresscode an heißen Tagen: Darf man mit kurzer Hose ins Büro?
Kurze Hosen und sommerliche Kleider sind bei Meetings nicht gerne gesehen. Allerdings hat der Arbeitgeber hier nicht wirklich Möglichkeiten einzugreifen. Wer allerdings Kundenkontakt hat, sollte sich an den üblichen Dresscode im Unternehmen halten. Ernsthafte Konsequenzen haben Verstöße in der Regel allerdings nicht.
Im Homeoffice können Angestellte es natürlich lockerer angehen lassen. Bei Videokonferenzen sollte man trotzdem angemessen gekleidet auftreten – hier sind schon so manche Peinlichkeiten passiert. Übrigens: Gerade im Homeoffice ist die Arbeitssicherheit aus versicherungstechnischen Gründen besonders wichtig. Wer die Füße also ins Planschbecken hält, sollte den Laptop vorher sicher abstellen – und auch daheim für angemessene Belüftung und Flüssigkeitszufuhr sorgen. (bml)
Dieser Artikel wurde zuerst bei morgenpost.de veröffentlicht.