Berlin. Die deutsche Impfkampagne hat im Mai deutlich an Fahrt gewonnen: Schon fast 40 Prozent aller Bundesbürgerinnen und Bundesbürger haben zumindest die erste Impfung bekommen - 13,1 Prozent sind schon vollständig durchgeimpft (Stand 21. Mai). Doch wie sieht es eigentlich mit der Corona-Impfung für Privatpatientinnen und -patienten aus?
Viele Personen mit privater Krankenversicherung wissen nicht, welche Formalitäten sie beachten müssen, wenn sie sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten - und wie es mit der Abrechnung läuft. Wir erklären, wie es funktioniert.
Wo können sich Privatpatienten gegen Corona impfen lassen?
Nachdem die Impfpriorisierung am 7. Juni aufgehoben werden soll, gelten für die Impfwilligen neue Regeln - der Run auf die Impftermine beginnt. Privatversicherte können sich dann genau wie Kassenversicherte in den staatlich eingerichteten Impfzentren oder in den Praxen der niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzte impfen lassen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Webseite aufklärt.
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Bekommt man die Corona-Impfung auch in einer Privatpraxis?
Nach der geänderten Impfverordnung dürfen ab dem 7. Juni auch Privatpraxen den begehrten Impfstoff verabreichen. Dafür müssen die Praxen die Vakzin-Dosen bei Apotheken bestellen. Lesen Sie hier: Kein Alkohol? Worauf man nach der Impfung achten sollte

Um impfen zu dürfen, müssen sich Privatärzte nach Informationen der "Deutschen Apotheker Zeitung" eine schriftliche Bescheinigung der jeweiligen Landesärztekammer einholen, die zeigt, dass sie ein niedergelassener Arzt ohne Kassenzulassung sind. Außerdem müssen sich Privatärzte zusätzlich registrieren - so soll das Bundesministerium für Gesundheit den Impfstoffbedarf besser abschätzen können. Auch interessant: Was Sie tun können, um einen Impftermin zu bekommen
Was kostet die Corona-Impfung für Privatversicherte?
Impfungen gegen Covid-19 sind in Deutschland für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos - sowohl für privat als auch für gesetzlich Versicherte. Dies stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Webseite klar. Die Corona-Impfungen werden von den Ärztinnen und Ärzten über ihre Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet. Die Privatversicherten müssen die Abrechnung also nicht übernehmen. (mit dpa)
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