Berlin. 14 Tage, 10 Tage, Freitestung nach fünf Tagen - den Überblick über die unterschiedlichen Quarantäne-Regeln zu behalten, ist gar nicht so einfach. Denn wie lange sie dauert und ob es die Möglichkeit gibt, sie vorzeitig durch Vorlage eines negativen Testergebnisses zu beenden, hängt unter anderem davon ab, warum sich jemand in Quarantäne begeben muss. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
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Corona-Quarantäne für Reiserückkehrer: Das muss man wissen
Schon allein die Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer zu durchschauen, ist gar nicht so einfach. Denn die entsprechenden Verordnungen unterscheiden sich nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sind auch davon abhängig, aus welchem Land ein Rückkehrer nach Deutschland einreisen möchte. Erschwerend hinzu kommt, dass Reiserückkehrer in der Regel nicht nur quarantänepflichtig sind, sondern in bestimmten Fällen auch negative Tests bei Einreise vorweisen müssen.
Corona-Risikogebiete: Diese Unterschiede macht das RKI
Generell lässt sich festhalten: Verschäfte Einreiseregeln gelten für alle Reisende, die aus Corona-Risikogebieten einreisen. Das Robert Koch-Institut (RKI) unterscheidet aber drei Arten von Risikogebieten:
- Risikogebiet: Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, liegt höher als 50.
- Hochinzidenz-Gebiet: Als solche gelten Gebiete mit einer Inzidenz, die ein Vielfaches über der Deutschlands liegt - also in der Regel 200 oder größer.
- Virusvarianten-Gebiet: Darunter fallen Gebiete, in denen besonders ansteckende Mutationen des Coronavirus weit verbreitet sind.
Die Einstufungen in die jeweiligen Kategorien erfolgt durch gemeinsame Entscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums, des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministeriums. Das Robert Koch-Institut hat eine Liste all dieser Länder veröffentlicht und aktualisiert sie laufend.
Quarantäne für Reiserückkehrer: Diese Regeln gelten
Von der Einstufung in diese drei Risikogebiet-Kategorien ist abhängig, wie die Quarantäne-Regeln ausgestaltet sind. Allgemeingültige Aussagen lassen sich daher nur schwer treffen. Es gilt aber:
- Jeder Reiserückkehrer aus einem der drei Risikogebiet-Arten ist quarantänepflichtig. Je nach Bundesland besteht die generelle Quarantänepflicht 10 bis 14 Tage.
- Nordrhein-Westfalen ist eine Ausnahme: Dort gibt es keine generelle Quarantänepflicht. Wer einen negativen Corona-Test vorweisen kann, der höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise gemacht wurde, braucht nicht in Quarantäne.
- Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gilt diese Ausnahme auch in NRW nicht. In fast allen Bundesländern müssen sie sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben und können die Quarantänezeit auch nicht verkürzen.
- In einigen Bundesländern können Reiserückkehrer aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten die Quarantäne verkürzen. Dies ist aber frühestens nach fünf Tagen möglich, nämlich dann, wenn dann ein negatives Testergebnis vorgelegt werdenkann. Das Testergebnis muss aufbewahrt und auf Verlangen den Behörden vorgelegt werden.

Die letztendliche Ausgestaltung der Quarantäne-Verordnungen liegt bei den Bundesländern. Wer keine Strafen riskieren möchte, ist daher gut beraten, sich die jeweiligen Bestimmungen in seinem Bundesland genau anzuschauen. Der ADAC hat auf seiner Website eine Liste mit den Links zu den 16 Corona-Quarantäne-Verordnungen zusammengestellt.
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Häusliche Isolation: Was Infizierte wissen müssen
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, begibt sich nicht in Quarantäne, sondern in Isolierung oder Isolation. Das Robert Koch-Institut hat auf seiner Website Kriterien für die Entlassung aus der Isolation zusammengestellt. Wegen der in Deutschland inzwischen vorherrschenden britischen Virusmutation B.1.1.7 empfiehlt das RKI für alle Infizierten, unabhängig von der Schwere der Erkrankung und anderen Parametern eine 14-tägige Isolierung sowie eine abschließende Diagnostik, also eine "Freitestung".
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Corona-Infizierte in Isolation: Diese Regeln gelten
Das RKI gibt für die Dauer beziehungsweise für die Entlassung aus der Isolation unterschiedliche Empfehlungen für verschiedene Personengruppen. Und zwar:
- Für Patienten mit mildem oder moderatem Krankheitsverlauf: Die häuslichen Isolation sollte frühestens 14 Tagen nach Auftreten der ersten Symptome beendet werden. Zudem sollte der Patient seit mindestens 48 Stunden eine "nachhaltige Besserung der akuten Covid-19-Symptomatik" zeigen. Darüber hinaus rät das RKI, dass ein negativer Antigentest vorliegen sollte.
- Für Patienten mit schwerem und kritischem Krankheitsverlauf und Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen: Auch hier sollte die Isolation frühestens 14 Tage nach Symptombeginn sowie 48 Stunden nach Abklingen der Symptomatik erfolgen. Zudem empfiehlt das RKI einen aussagekräftigen PCR-Test, der auch Auskunft darüber gibt, dass keine hohen Erregermengen mehr ausgeschieden werden.
- Für immunsupprimierte Patienten, also Menschen, bei denen das körpereigene Abwehrsystem unterdrückt oder eingeschränkt ist: Bei dieser Patientengruppe empfiehlt das RKI eine Einzelfallbeurteilung durch den behandelnden Arzt.
Weil positive Corona-Tests immer dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, erhält der Infizierte im Falle der häuslichen Isolation eine behördliche Anordnung über die Dauer und das weitere Vorgehen in der Isolation. Die Regeln, die für Menschen in Isolation gelten, also was man darf und was man zu unterlassen hat, unterscheiden sich normalerweise nicht von den Quarantäne-Regeln, die die einzelnen Bundesländer in ihren Corona-Verordnungen festhalten. Zuständig für das Beenden der häuslichen Isolation ist das örtliche Gesundheitsamt.
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Kontaktpersonen: Diese Quarantäne-Regeln gelten nach Kontakt zu Infizierten
Auch wer Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, muss sich unter Umständen in Quarantäne begeben. Dabei definiert das Robert Koch-Institut die Gruppe der "engen Kontaktpersonen bestätigter Fälle", die es nach Möglichkeit umgehend zu quarantänisieren gilt. Treffen ein oder mehrere der Folgenden Punkte zu, gilt man als solch eine enge Kontaktperson:
- enger Kontakt (<1,5 Meter) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz wie etwa Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske
- Gespräch mit der infizierten Person (unabhängig von der Dauer) ohne adäquaten Schutz
- Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und infizierter Person im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für mehr als zehn Minuten, auch wenn Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske getragen wurde
Die Beurteilung, ob eine Person zum Kreis der so definierten engen Kontaktpersonen zählt und sich damit in Quarantäne begeben muss, obliegt dem zuständigen Gesundheitsamt. Als Startzeit der Quarantäne gilt der letzte Tag des Kontakts zum Infizierten.
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Wegen der Verbreitung der im Vergleich zum Wildtyp ansteckenderen britischen Virusvariante B.1.1.7 ist es derzeit nicht möglich, die Quarantäne mit einem negativen Testergebnis zu verkürzen. In den meisten Bundesländern ist vor Beendigung der Quarantäne ein negativer Antigen- oder PCR-Test nötig.

Details zur Quarantäne nach engem Kontakt mit an Covid-19 erkrankten Personen regeln die jeweiligen Quarantäne-Verordnungen der Bundesländer.
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