Braunschweig. Es war noch heiß an diesem Abend Anfang September 2005. Die 72 Jahre alte Amerikanerin ließ in ihrem Haus an der Küste Portugals die Tür zum Innenhof geöffnet. Gerade hatte sie im Fernsehen die Bilder der Verwüstung gesehen, die Hurrikan Katrina in ihrer Heimat angerichtet hatte. In ihrem Büro wollte sie gegen 22.30 Uhr noch E-Mails schreiben, als sie von hinten gepackt, mehrere Stufen hoch in ihr Schlafzimmer gezerrt und dort gefesselt, misshandelt, vergewaltigt und beraubt wurde.
14 Jahre später sitzt ein 43 Jahre alter Deutscher mit letztem Wohnsitz in Braunschweig auf der Anklagebank im großen Schwurgerichtssaal des Braunschweiger Landgerichts.
Laut einem Ermittler des Bundeskriminalamtes (BKA) hatte der Mann in dem Ferienort etwa einen Kilometer entfernt vom Tatort gewohnt. Das Haus der Seniorin soll auf seinem Weg zum Strand gelegen haben.
Als wichtigstes Indiz gilt der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage ein Körperhaar, das am Tatort auf einem Bettlaken des Opfers sichergestellt wurde.
Einer DNA-Analytikerin des BKA zufolge besteht kein Zweifel, dass das Haar vom Angeklagten stammt. Das festgestellte Gen-Profil gebe es nur einmal unter 244 Milliarden Menschen.
Könnte das Haar auch über eine Sekundärübertragung – etwa das Streicheln der Hauskatze – ins Schlafzimmer des Opfers gelangt sein? Aus Sicht der BKA-Sachverständigen wäre das zwar möglich, gerade bei Körperhaaren aber unwahrscheinlich. „Bei Kopfhaaren wäre es etwas anderes.“
Die Ergebnisse des DNA-Gutachtens, heißt es, hätten Ende 2018 vorgelegen. Im August 2019 erhob die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter, der nach eigenen Angaben schon 2017 wegen einer anderen Straftat in Portugal mit europäischem Haftbefehl festgenommen, nach Deutschland ausgeliefert und zu einer 15-monatigen Haftstrafe plus Führungsaufsicht verurteilt worden war.
Im aktuellen Fall wirft er der Justiz gleich zum Prozessauftakt Rechtsfehler vor. Nach internationalem Recht könne er in dem Land, in das er ausgeliefert wurde, nur wegen jener Straftat verfolgt werden, für die der europäische Haftbefehl gelte.
Für vorgeworfene Taten, die zeitlich vor dem Auslieferungsersuchen lägen, könne er in Deutschland nicht bestraft werden, zweifelt er die Zulässigkeit des Verfahrens an und lehnt zugleich die Berufsrichter, die das Verfahren eröffnet haben, als befangen ab.
Über den Befangenheitsantrag hat nun eine andere Kammer des Landgerichts zu entscheiden. Derweil setzte das Gericht am ersten Verhandlungstag die Beweisaufnahme wie geplant fort.
Das Opfer – heute 86 Jahre alt – kann nicht als Zeugin aus den USA anreisen. Stattdessen berichtet ein BKA-Ermittler vor Gericht von der zweitägigen Vernehmung der alten Frau in den USA.
Er habe sie als geistig rege, aber auch Jahre später noch immer emotional belastet erlebt. „Sie konnte danach nicht mehr schlafen, nachts nicht mehr das Licht ausmachen und hatte Angst.“ Die traumatische Erfahrung habe ihr Leben verändert. Nach dem Verbrechen sei sie in die USA zurückgekehrt.
Erkannt hatte sie den Täter nicht. Nur wahrgenommen, dass er muskulös war und ein schlechtes Portugiesisch sprach. Wie sie den Ermittlern schilderte, hatte sich der Mann maskiert. Auch soll er einen etwa 30 Zentimeter langen Säbel bei sich getragen haben.
Die Geschädigte erinnere sich an ein langes und planvolles Vorgehen des Täters, so der Ermittler vor Gericht. Nachdem er sie ins Schlafzimmer gestoßen hätte, habe er sie geknebelt, gefesselt und ihr die Augen verbunden. Ein Seil zum Fesseln und die Augenbinde müsse der Mann bei sich gehabt haben, habe sie gemutmaßt. Beide Utensilien hätten nicht aus ihrem Haushalt gestammt.
Nach der körperlichen und sexuellen Misshandlung seines Opfers soll der Täter Geld gefordert haben. Sie sei mit ihm in die Küche gegangen und habe ihm aus ihrer Geldbörse zwischen 80 und 100 Euro gegeben. Danach habe er sie ins Bad geführt und ihr befohlen, zehn Minuten ruhig zu bleiben.
Nach einigen Minuten sei sie in ihr Büro gegangen, um einen Nachbarn und die Polizei zu rufen. Dort habe sie bemerkt, dass der Täter auch ihren Computer gestohlen hatte. Der Prozess wird fortgesetzt.
Wie sich Anfang Juni 2020 herausstellt, könnte der Mann in Verbindung zum weltweit bekannten Fall Maddie McCann stehen. Darum ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig.
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