Burkinis im Schwimmbad: Gericht entscheidet gegen Verbot
Glaubensfrage
Gericht kippt Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder
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Verbot in Koblenz gekippt: Eine Muslima trägt einen Burkini in einem Schwimmbad.(Symbolbild)
Foto: kzenon / imago/Panthermedia
Der Stadtrat entschied ein Burkini-Verbot für Schwimmbäder in Koblenz. Das Oberverwaltungsgericht kippt dieses nun. Die Hintergründe.
Berlin. Den einen ermöglichen sie trotz strenger religiöser Vorgaben, Schwimmbäder zu besuchen. Für die anderen sind sie ein Ausdruck von Unterdrückung, fehlplatziert in einer offenen Gesellschaft. Burkinis – also eine Burka zum Schwimmen – sind umstritten. Und beschäftigen so auch Stadträte und Gerichte.
In Koblenz hatte es eine entsprechende Entscheidung gegeben, der Stadtrat mit knapper Mehrheit entschieden, dass man die Burkinis nicht mehr in den städtischen Schwimmbädern sehen wollte. Als Argument wurde angeführt, dass es um die Sicherheit der Badegäste ginge. Denn man könne ja nicht sehen, ob die Schwimmgäste offene Wunden, Ausschläge und anstoßerregende Krankheiten hätten.
Eine Entscheidung, die offenbar nicht auf rechtlichen Grundlagen fußte. Denn: Das Verbot ist vom rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht gekippt worden. Zumindest vorläufig.
Burkini-Verbot für Schwimmbäder aufgehoben – wegen Gleichbehandlungsgebot
Das entsprechende Verbot in der Badeordnung verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot, entschied das Gericht nach Mitteilung vom Freitag in Koblenz in einem Eilverfahren. Damit dürfe die Klägerin ab sofort wieder im Burkini – einem Ganzkörper-Badeanzug – ins Wasser steigen.
Die Muslima hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden, um ihre Schmerzen zu lindern. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen. Die neue Badeordnung war Anfang 2019 in Kraft getreten.