Berlin. „Was darf Kunst?“ ist eine Frage, die eigentlich ausdiskutiert ist. Sie darf fast alles. Die Kunstfreiheit ist zu Recht eines der am besten geschützten Grundrechte.
Die Kunst wird als verteidigungswürdiges Gut in der Verfassung noch vor Wissenschaft, Forschung und Lehre erwähnt. Das ist kein Zufall, sondern eine Konsequenz aus der NS-Zeit, wo zuerst die Freiheit der Kunst starb und am Ende sechs Millionen Juden ermordet wurden.
Rammstein-Fans sollten sich Frage stellen
Vielleicht ist es genau deshalb besonders ekelhaft, wenn eine Band diese große Freiheit nutzt, um mit Holocaust-Szenen Werbung für ein Musikvideo zu machen. Egal welche Botschaft die Band transportieren will – sie ist jetzt schon missglückt, wenn sich der Gitarrist in KZ-Sträflingskleidung, mit Judenstern auf der Brust und Strick um den Hals inszenieren lässt. In kühler Horror-Ästhetik zum wummernden Bass.
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Es wird wohl wenig bringen, juristisch gegen das Video mit den Holocaust-Szenen vorzugehen. Aber die Rammstein-Fans sollten sich schon fragen, ob sie solche Geschmacklosigkeiten kommerziell unterstützen wollen.