Chemnitz: Polizei sucht dritten Tatverdächtigen nach Tötungsfall
Gewalt
Tötungsfall in Chemnitz: Polizei sucht dritten Verdächtigen
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Ein Foto des Opfers steht am Tatort zwischen zahlreichen Blumen und Kerzen. Am 26. August 2018 war in Chemnitz ein 35 Jahre alter Deutscher durch Messerstiche getötet worden.
Foto: Sebastian Kahnert / dpa
Zwei Tatverdächtige sitzen nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen in Untersuchungshaft. Nun sucht die Polizei einen weiteren Mann.
Dresden.
Nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz vor mehr als einer Woche sucht die sächsische Polizei nach einem weiteren Tatverdächtigen. Zwei Männer sitzen bereits in Untersuchungshaft, nun wird ein dritter Mann gesucht.
„Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen“, sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl am Dienstag im sächsischen Landtag. Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann angeordnet. Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak.
Herkunft der Festgenommenen immer noch ungeklärt
Am Rande des Chemnitzer Stadtfestes hatten mehrere Männer auf den 35-Jährigen Daniel H. eingestochen, der wenig später starb. Zwei Männer wurden festgenommen. Ihre Herkunft ist bis heute ungeklärt. Bisher hatten die Behörden die beiden als Iraker und Syrer bezeichnet.
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Das Bundesinnenministerium teilte jedoch am Dienstag mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 „im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt“ worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. „im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens“ zu verifizieren.
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Der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als „Totalfälschungen“ entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt, allerdings ist die Ablehnung noch nicht rechtskräftig.
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