Urteil gegen Marcel H. nach Doppelmord in Herne erwartet
Prozess
Urteil gegen Marcel H. nach Doppelmord in Herne erwartet
Gegen den Angeklagten Marcel H. soll am Mittwoch das Urteil gesprochen werden.
Foto: Bernd Thissen / dpa
Mit 19 hat Marcel H. ein Kind und einen Freund umgebracht. Wochenlang wurde der grausame Fall verhandelt. Nun soll ein Urteil fallen.
Bochum.
Im Prozess um den Doppelmord von Herne soll am Mittwochnachmittag das Urteil gesprochen werden. Angeklagt ist der 20-jährige Marcel H. aus Herne. Er hat gestanden, im März 2017 erst einen neunjährigen Nachbarsjungen und anschließend einen 22-jährigen ehemaligen Schulfreund umgebracht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft gefordert. Außerdem soll das Bochumer Landgericht die besondere Schwere der Schuld feststellen und sich eine spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten.
„Grundlose Ermordung“
Die Staatsanwaltschaft sprach im Plädoyer von „schrecklichen Taten“ und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen.“ Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in „menschenverachtender Weise“ über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht „ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne“ gesorgt.
Nur Vermutungen gibt es zum Motiv. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie „Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei“ in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt. Marcel H. habe insgesamt 120 Mal auf seine beiden Opfer eingestochen und später sogar versucht, einen Fuß abzutrennen, um ihn im Internet stolz als Trophäe zu präsentieren.
H. hofft auf Jugendstrafrecht
Marcel H. hatte bereits zu Prozessbeginn über seinen Verteidiger gestanden, den Nachbarsjungen und seinen ehemaligen Schulfreund umgebracht zu haben. Im Prozess selbst hat sich H. nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt.
Er hofft auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Auch das wäre möglich, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 war. (dpa)