Köln. Natascha Kampusch wollte ein Buch über sich verbieten lassen, doch nun ist sie damit gescheitert, zumindest in erster Instanz. Die einstweilige Verfügung, die Kampusch beantragt hatte, ist am Mittwoch vom Landgericht Köln zurückgewiesen worden. Das Gericht meint, dass sie Textpassagen kritisiert, die sie so ähnlich selbst veröffentlicht hat. Also bleibt das bereits erschienene Buch über die Entführung weiter im Handel. Die Kosten des Verfahrens muss Kampusch tragen. Allerdings kann sie noch in Berufung gehen.
In dem Verfahren ging es um das Buch „Der Entführungsfall Natascha Kampusch – Die ganze beschämende Wahrheit“ von Peter Reichard. Darin werden unter anderem Videos beschrieben, die der Entführer Wolfgang Priklopil von Kampusch und sich gemacht hatte. Die Österreicherin, die acht Jahre in der Gewalt des Kidnappers war, betrachtet diese Schilderung als eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.
Das Gericht hatte aber darauf hingewiesen, dass Kampusch in ihrem eigenen Buch ganz ähnliche Szenen beschrieben habe. „Wenn man das nebeneinanderlegt, dann war uns das eigentlich durchaus vergleichbar“, hatte der Vorsitzende Richter Dirk Eßer in der Verhandlung im vergangenen Monat gesagt.
Buchautor Reichard hat sich stets erstaunt über die Klage von Kampusch geäußert. Schließlich sei sein Buch „eine glühende Verteidigungsschrift“ für sie, sagte er. „Der Zweck war, Natascha Kampusch von diesen ewigen Verschwörungstheorien zu befreien.“ Außerdem habe sie die Gelegenheit gehabt, das Buch vorher zu prüfen. „Diese Entscheidung des Gerichts ist aus meiner Sicht eine schallende Ohrfeige, die vordergründig das Entführungsopfer trifft, aber eigentlich seine Berater meint“, sagte Reichard.
Der Entführungsfall Natascha Kampusch hatte weltweit Aufsehen erregt. Priklopil hatte die damals Zehnjährige am 2. März 1998 auf dem Weg zur Schule gekidnappt. Nach achteinhalb Jahren gelang der jungen Frau die Flucht. In Kürze will sie selbst ein neues Buch herausbringen: „10 Jahre Freiheit“ soll es heißen, passend zum zehnten Jahrestag ihrer Flucht. Die einstweilige Verfügung war in Köln verhandelt worden, weil sie dort beantragt worden war. Wenn es um ein Buch geht, das überall frei verfügbar ist, kann der Kläger den Gerichtsort frei wählen. Das Buch „Der Entführungsfall Natascha Kampusch“ war Ende März im Riva-Verlag erschienen. Autor Peter Reichard war einst Mitarbeiter beim Landeskriminalamt Hamburg