Jahrelang hat ein Fernfahrer auf der Autobahn Hunderte Male während der Fahrt auf andere Lastwagen geschossen. Sein Motiv war Frustration. Dafür muss er nun lange ins Gefängnis.
Ein Fernfahrer, der jahrelang vom Lenkrad aus auf andere Lastwagen geschossen und auch Menschen verletzt hatte, ist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Würzburg sprach den sogenannten Autobahnschützen am Donnerstag unter anderem wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.
„Ich weiß, dass das Urteil Sie hart trifft. Wir können aber Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden. Schon gar nicht, wenn sie mit Waffen ausgeübt wird“, sagte der Vorsitzende Richter Burkhard Pöpperl in seiner Urteilsverkündung zu dem Angeklagten. Der 58-Jährige aus der Eifel habe über Jahre hinweg die Polizei in Atem gehalten, die ihm trotz intensivster Suche nicht auf die Spur gekommen sei. „Sie haben den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.“ Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis andere unschuldige Menschen durch sein Handeln zu Tode gekommen wären.
Der Mann hatte aus Frust zwischen 2008 und 2013 mehrere Hundert Mal während der Fahrt auf Anhänger und Aufbauten von Kollegen geschossen. Dabei trafen seine Kugeln allerdings nicht nur Lastwagen, sondern auch Autos. In einem Fall wurde eine Autofahrerin von einem Querschläger am Hals schwer verletzt.
Verteidigung forderte Freispruch
Der Angeklagte hatte die Schüsse zugegeben und beteuert, er habe immer nur auf die Anhänger geschossen und nie jemanden verletzen wollen. Er war trotz jahrelanger Ermittlungen erst gefasst worden, nachdem das Bundeskriminalamt an mehreren Autobahnabschnitten die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Autos erfasst und mit den Tatzeiten abgeglichen hatte. Die Verteidigung stufte diese Ermittlungsmethode als gesetzeswidrig ein. Sie forderte deshalb einen Freispruch für ihren Mandaten.
Aus diesem Grund kündigte die Verteidigung zudem nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Der Fall wird also auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Schon während des Prozesses hatten die Verteidiger immer wieder die Linie vertreten, dass es für die bundesländerübergreifende Ermittlungsmethode keine rechtliche Grundlage gebe. Die Strafkammer hatte dagegen immer wieder betont, dass sie die Datensammlung rechtlich geprüft und angesichts der Schwere der Vorwürfe für richtig erklärt hatte. Das erklärte der Vorsitzende Richter, Burkhard Pöpperl, zur Urteilsverkündung erneut.
Zu Beginn des Prozesses waren dem Fernfahrer 171 Fälle zur Last gelegt worden, darunter fünf Fälle des versuchten Mordes. Am Ende des Verfahrens wurden fast 50 davon eingestellt – darunter auch ein Fall von versuchtem Mord. Sie konnten dem Schützen entweder nicht eindeutig zugeordnet werden , oder die Schüsse wurden nicht im fließenden Verkehr abgegeben.
dpa