Ein polnischer Getränkehersteller darf nicht vom Ruf des Potenzmittels „Viagra“ profitieren und seine Produkte „Viaguara“ nennen. Das hat das Gericht der Europäischen Union am Mittwoch in Luxemburg entschieden.
Nach Ansicht der Richter könnten die Verbraucher durch die Namensähnlichkeit irregeführt werden und von den Getränken eine ähnliche Wirkung erwarten wie von dem potenzstärkenden Medikament, etwa „die Herbeiführung einer gesteigerten Libido“.
Unlautere Ausnutzung der Viagra-Anziehungskraft
Die Benutzung des Markennamens „Viaguara“ für Energiedrinks und Alkoholika sei eine „unlautere Ausnutzung“ der Wertschätzung und der Anziehungskraft der Marke Viagra“, erklärte das Gericht. Es entschied damit in dem Rechtsstreit zugunsten des „Viagra“-Anbieters Pfizer aus den USA.
Das polnische Unternehmen hatte „Viaguara“ 2005 bei den EU-Behörden als Markennamen angemeldet. Dagegen hatte Pfizer Widerspruch eingelegt.
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