Für den "Ehrenmord" an der 16 Jahre alten Deutsch-Afghanin Morsal O. hat das Hamburger Landgericht den Bruder zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn des heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen schuldig. Während der Urteilsverlesung kam es im Gerichtssaal zu Tumulten.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann seine Schwester am 15. Mai 2008 aus Wut über ihren westlichen Lebensstil auf einen Parkplatz in Hamburg-St.Georg lockte und mit 23 Messerstichen gezielt tötete. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Staatsanwalts. Die Verteidigung, die auf Totschlag und verminderte Schuldfähigkeit plädiert hatte, will Revision einlegen.
Während der Urteilsverlesung herrschte im Gerichtssaal teilweise tumultartige Zustände. Die Familie und Freunde des Angeklagten reagierten mit einem lauten Aufschrei. Einigen von ihnen hämmerten gegen das Sicherheitsglas des Verhandlungssaals. Der Angeklagte selbst schien sich zeitweise nicht unter Kontrolle zu haben und unterbrach den Richter wiederholt mit lautstarken Zwischenrufen.
Der jüngere Bruder des Angeklagten wurde des Zuschauerraumes verwiesen und von Beamten abgeführt. Er konnte sich infolge eines Wutausbruchs nicht beruhigen. Die Mutter und andere Angehörige brachen in großes Wehklagen aus.
In seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen das Verhältnis des Angeklagten zu Morsal wie folgt beschrieben: „Auf der einen Seite liebte er sie, auf der anderen Seite war er wütend auf sie wegen ihres Lebensstils. Während die Geschwister sich an die strengen afghanischen Regeln hielten, hatte sie (Morsal) ihren eigenen Kopf.“
Zugleich kritisierte der Vorsitzende Richter die Eltern scharf. Über ihre Schuld habe das Landgericht zwar nicht zu befinden, sagte er in seiner Urteilsbegründung – schließlich seien weder Mutter noch Vater angeklagt worden. „Aber wenigstens eine hohe moralische Mitschuld trifft sie.“ Der Richter deutete an, die Eltern hätten ihren ältesten Sohn möglicherweise „zum Vollstrecker ihrer Erziehungsmethoden“ gemacht.
Die Verteidigung kündigte inzwischen an, dass sie gegen das Urteil vorgehen wolle. „Natürlich legen wir Revision ein“, sagte Rechtsanwalt Thomas Bliwier. Es könne nicht sein, dass das Gericht einer psychiatrischen Gutachterin zunächst „hohe Sachkompetenz“ attestiere – „und dann ein vollständig anderes Urteil fällt“. Die Sachverständige hielt den 24-jährigen Angeklagten - Morsals Bruder – für vermindert schuldfähig.
Die Staatsanwaltschaft begrüßte das Urteil im „Ehrenmord“-Prozess. Das Hamburger Landgericht sei der Auffassung der Ankläger voll und ganz gefolgt, sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Freitag. Allerdings denke die Staatsanwaltschaft „nicht in Kategorien wie Sieg oder Niederlage“: „Ein Tag zur Freude ist der heutige Tag nicht.“
Das Verbrechen an der Schülerin hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der 24-Jährige war am Tag nach dem tödlichen Messerangriff festgenommen worden und hatte die Tat in Vernehmungen bei der Polizei gestanden. Auch in seinem Schlusswort vor Gericht räumte er den Messer-Angriff indirekt ein, wies Mordabsichten allerdings zurück. „Es war meine Schwester – ich hatte nicht den Vorsatz, sie zu töten“, sagte er.