Verspätung

Keine Entschädigung nach Zwischenlandung wegen Pöbelei

Zwischenfall über den Wolken: Eine Katzenbesitzerin wehrte sich dagegen, dass ihr zufällig entdecktes Tier während des Fluges in einen Waschraum gesperrt wurde. Sie schlug gegen die Tür, bedrohte eine Flugbegleiterin und drohte mit „Kontakten zur Mafia“ und „terroristischen Absichten“. Der Pilot auf dem Weg von Las Vegas nach Frankfurt musste in Denver zwischenlanden. Die Maschine erreichte Deutschland mit mehr als 24 Stunden Verspätung. Ein Passagier klagte wegen der langen Verzögerung gegen die Airline und verlangte aus dem Grund eine Ausgleichszahlung nach EU-Recht. Vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte er damit aber keinen Erfolg (Az.: 31 C 397/16 (17)). Dieses bewertete den Zwischenfall als außergewöhnlichen Umstand – und dann ist die Airline von der Zahlungspflicht befreit.