Gisela K., Berlin: Gibt es eine Möglichkeit, die Matratzen eines Boxspringbettes nach zwei Jahren und vier Monaten noch zu reklamieren? Das Bett hat 198o,00 Euro gekostet. Laut Kundendienst hat eine der beiden Matratzen einen Totalschaden. Ich wiege 63 Kilogramm und schlafe alleine in diesem Bett. Härtegrad 2, Tonnentaschenfederkern. Die Reklamation bei dem Händler und dem Vorlieferanten war erfolglos.
Eva Bell, Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin: Ihr Fall liegt recht eindeutig: Grundsätzlich gilt für Einkäufe aller Art eine zweijährige Gewährleistung. Das heißt, treten innerhalb von zwei Jahren Mängel an der Ware auf, können Sie sie gegen Vorlage des Kassenbons reklamieren. Ist der Mangel berechtigt, muss der Verkäufer die Ware nachbessern oder neu liefern.
Recht auf Reklamation abgelaufen
Da Sie allerdings Ihr Bett vor mehr als zwei Jahren gekauft haben, besteht dieses Recht auf Reklamation nicht mehr. Theoretisch könnte nun nur noch eine Herstellergarantie greifen. Manche Hersteller bieten ja – insbesondere für hochwertige Produkte – eine mehrjährige Garantie auf ihre Waren.
Wenn dies bei Ihnen der Fall war und die Garantiefrist noch nicht überschritten ist, sollten Sie sich mit Garantieschein und Kassenbon direkt an den Bettenhersteller wenden. Gilt für das Bett keine Garantie, können Sie leider keine Ansprüche mehr geltend machen.
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