Mein Mann und ich wohnen in einer uns mittlerweile viel zu großen und zu teuren Altbauwohnung, die sich gut teilen/verkleinern ließe. Die Eigentümer wären einverstanden, wenn wir die Kosten der Trennung übernehmen. Zur Zeit zahlen wir knapp 4,30 Euro nettokalt. Müssen wir mit neuem Mietvertrag und einer deutlichen Erhöhung rechnen?
Reiner Wild: Aufgrund von Veränderungen bei der Zahl der Haushaltsmitglieder bewohnen etliche Mieter Wohnraum in einer Größe, die sie nicht mehr benötigen. Ein Umzug fällt vielen jedoch schwer, weil sie in Folge der Marktanspannung in der Nähe nichts finden und der geforderte Mietpreis einer neuen Wohnung trotz Mietpreisbremse zumeist deutlich über dem alten Quadratmeterpreis liegt. Im vorliegenden Fall ist der Vorschlag der Mieter an den Vermieter daher nachvollziehbar, einen Teil der Wohnung abzugeben.
Mieterhöhung keinesfalls zustimmen
Einen Rechtsanspruch darauf gibt es allerdings nicht, so dass es hier um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Mietern und Vermieter geht. Die Mieter sollten hierzu erklären, dass sie der Verkleinerung der Wohnung dann zustimmen, wenn der Vermieter die Umbaukosten trägt, der alte Mietvertrag nur hinsichtlich der Größe geändert wird und der derzeit gezahlte Quadratmetermietpreis durch die Maßnahme nicht verändert wird.
Die Umbaukosten sollten Sie keinesfalls tragen. Für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung gibt es keinen Anlass. Schließlich wird der Vermieter die neu gewonnene Wohnung ohnehin zu einem deutlich höheren Quadratmeterpreis anbieten.
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