Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt bei RAUE PartmbB und Experte für Familien- und Erbrecht.
Leserfrage:Zu DDR-Zeiten haben mein Mann und ich ein Testament zu Gunsten des jeweils anderen gemacht. Es wurde von einem Notar beglaubigt und ist bei Gericht hinterlegt. Gilt das Testament noch in seiner alten Form, also ohne Pflichtteilsansprüche? Die sind ja schon das meiste, was geerbt werden kann. Nichts anderes ist vorhanden. Wir haben gemeinsam ein Haus mit Garten erworben, wobei ein erheblicher finanzieller Anteil meiner Mutter mit einfloss, da sie mit einziehen sollte. Das war im April 1986. Im November 1992 bin ich mit ins Grundbuch eingetragen worden. Es gibt ebenfalls ein Nießbrauchsrecht für mich, so dass mich die zwei erwachsenen Söhne meines Mannes aus erster Ehe nicht aus dem Haus jagen könnte. Ich selbst habe keine Kinder. Wir haben dann im November 2005 geheiratet. Nun gehe ich davon aus, dass dieses Testament für ein „Berliner Testament“ steht. Da mein Mann 14 Jahre älter ist als ich und ihn dieses Thema leider nicht interessiert, frage ich Sie, wie ich am besten im Ernstfall über alles verfügen kann.