Dr. Max Braeuer ist Rechtsanwalt bei RAUE PartmbB und Experte für Familien- und Erbrecht
Leserfrage: Meine Frau und ich haben ein Berliner Testament gemacht und uns gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt. Die Tochter meiner Frau ist meine Stieftochter. Sie soll Schlusserbin sein. Weitere Kinder haben wir nicht. Unser liquides Vermögen ist recht hoch und wir haben zwei (Stief-) Enkel, die erst in zehn bis 15 Jahren volljährig werden. Nun möchten wir bereits zu Lebzeiten den Enkeln Geld zukommen lassen, unseres Wissens sind alle zehn Jahre 200.000 Euro pro Enkel und pro (Stief-) Großelternteil schenkungsteuerfrei. Das Geld soll den Enkeln derart zukommen, dass der Zugriff durch deren Eltern ausgeschlossen ist. Diese haben eine mit Hypotheken belastete Immobilie und könnten zum Beispiel auf den Gedanken kommen, mit dem Geld ihrer Kinder die Hypothek zu tilgen. Das wollen wir nicht. Unsere (Stief-) Tochter hat schon einen größeren Betrag von uns geschenkt bekommen. Das den Enkeln geschenkte Geld soll vielmehr deren Ausbildung, Studium und Lebensunterhalt und dem späteren Aufbau eines eigenen Lebens dienen.