Berlin. Wie viele Gäste in einem Doppelzimmer schlafen, kann je nach Hotel variieren. Lesen Sie hier, worauf Sie bei der Buchung achten müssen.

Die Urlaubsplanung ist eine aufregende und oft entscheidende Phase jeder bevorstehenden Reise. Eine der wichtigsten Überlegungen bei der Planung ist die Buchung des Hotelzimmers, denn die Wahl der Unterkunft kann einen erheblichen Einfluss auf die gesamte Reiseerfahrung haben. Die Reisende stehen dabei vor einer Vielzahl von Optionen, von Einzelzimmern bis zu luxuriösen Suiten.

Allerdings gibt es keine einheitliche Verwendung von Hotelzimmerbezeichnungen, was die Auswahl und Vergleichbarkeit für Reisende zuweilen herausfordernd machen kann. Was in einem Hotel als Doppelzimmer bezeichnet wird, ist im nächsten ein Mehrbettzimmer. Wer sich bei der Buchung nicht genau informiert, erlebt bei der Ankunft womöglich eine Überraschung.

Hotel: Welche Zimmerarten gibt es?

Hotels bieten in der Regel eine Vielzahl von Zimmertypen an, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Budgets der Gäste gerecht zu werden. Hier sind einige der häufigsten Arten von Hotelzimmern:

Reise: Hotels bieten eine Vielzahl an Zimmern an, die sich in der Bettkonfiguration und der Ausstattung unterscheiden
Reise: Hotels bieten eine Vielzahl an Zimmern an, die sich in der Bettkonfiguration und der Ausstattung unterscheiden © Getty Images

Standardzimmer

EinzelzimmerEin Einzelzimmer ist für eine einzelne Person ausgelegt und verfügt in der Regel über ein Einzelbett.
DoppelzimmerEin Doppelzimmer ist normalerweise für zwei Personen konzipiert und enthält entweder ein Doppelbett oder zwei Einzelbetten.
ZweibettzimmerEin Zweibettzimmer ist ähnlich wie ein Doppelzimmer, aber es hat immer zwei Einzelbetten statt eines Doppelbetts.
DreibettzimmerEin Dreibettzimmer bietet Platz für drei Personen und kann verschiedene Bettkonfigurationen haben, wie ein Doppelbett und ein Einzelbett oder drei Einzelbetten.
VierbettzimmerEin Vierbettzimmer ist für vier Personen geeignet und verfügt je nach Hotel über zwei Doppelbetten oder vier Einzelbetten.

Suiten

Eine Suite ist eine hochwertige Unterkunft mit einem oder mehreren separaten Schlafzimmern und einem Wohnbereich. Suiten bieten oft zusätzlichen Platz und Annehmlichkeiten wie Küchenzeilen oder Whirlpools.

 

FamiliensuiteEine Familiensuite ist in der Regel größer als Standardzimmer und bietet mehr Platz für Familien. Sie kann separate Schlafzimmer und einen Wohnbereich enthalten.
JuniorsuiteEine Juniorsuite ist eine größere, oft luxuriösere Zimmeroption, die einen separaten Sitzbereich und ein größeres Badezimmer bieten kann.
Penthouse-SuiteEine Penthouse-Suite ist in der Regel die luxuriöseste Unterkunft im Hotel und befindet sich oft auf der obersten Etage. Sie bietet oft einen atemberaubenden Blick und erstklassige Annehmlichkeiten.

Besondere Zimmer

Barrierefreies ZimmerBarrierefreie Zimmer sind speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert und verfügen über Anpassungen wie breitere Türen, rollstuhlgerechte Badezimmer und Haltegriffe.
Raucher- und NichtraucherzimmerViele Hotels bieten sowohl Raucher- als auch Nichtraucherzimmer an, um den Bedürfnissen der Gäste gerecht zu werden.
VerbindungszimmerVerbindungszimmer sind zwei oder mehr benachbarte Zimmer, die durch eine Innentür miteinander verbunden sind. Sie eignen sich gut für Familien oder Gruppe, die zusammenbleiben möchten.

Diese Liste ist nicht abschließend, da einige Hotels möglicherweise zusätzliche spezialisierte Zimmerkategorien oder Themenzimmer anbieten. Die genauen Arten von Zimmern können von Hotel zu Hotel variieren, ebenso die Bettkonfigurationen in den einzelnen Zimmern. Während ein Doppelzimmer in einem Hotel für zwei Personen vorgesehen ist, ist es im nächsten für vier Gäste gedacht.

Bei der Urlaubsplanung und vor allem bei Gruppenreisen muss deshalb genau überprüft werden, was das Hotel unter der Zimmerbezeichnung versteht. Im schlimmsten Fall kommen die Reisenden an und stellen fest, dass beispielsweise ihr Doppelzimmer für vier Personen gedacht ist.

Urlaub: Bei der Buchung eines Hotelzimmers müssen Reisende auf die Bettenkonfiguration achten
Urlaub: Bei der Buchung eines Hotelzimmers müssen Reisende auf die Bettenkonfiguration achten © Jan Woitas/dpa

Urlaubsplanung: Doppelzimmer ist nicht gleich Doppelzimmer

Einem deutschen Pärchen ist genau das bei ihrem Urlaub in Italien mit Freunden passiert. Laut einem Bericht der ADAC hat eine Frau für sich, ihren Mann und sechs Mitreisende Zimmer in einem Vier-Sterne-Hotel in Italien gebucht. In der Buchungsbestätigung waren keine Angaben zur Bettkonfiguration, es stand lediglich das Wort "Doppelzimmer" darin. Sie hatte daher angenommen, dass sie vier Doppelzimmer à zwei Personen gebucht hatte. Doch bei der Ankunft und dem Check-In stellte sich heraus, dass das Hotel zwei Doppelzimmer für jeweils vier Personen reserviert hatte.

Die Reisenden fanden diese Unterbringung mangelhaft und verlangten eine Erstattung, die das Hotel verweigerte, da ein "Doppelzimmer" für bis zu vier Erwachsene buchbar sei. Die Frau reichte Klage ein, die jedoch am 31. Mai 2023 vom Amtsgericht München abgewiesen wurde. Die Gründe:

  1. Der Vertrag: Beide Parteien haben sich vor der Abreise nicht explizit über die Zimmerzahl geeinigt. Eigentlich bedeutet die Uneinigkeit über Vertragsdetails, "dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist", so das Gericht. Allerdings haben die Reisenden ihren Urlaub nicht abgebrochen, sondern in den beiden Doppelzimmern verbracht. Laut des Gerichts sei daher davon auszugehen, dass der Vertrag auch ohne Einigung über die Anzahl der Zimmer geschlossen worden sei.
  2. Keine einheitliche Definition: Im Vertrag zwischen beiden Parteien wurde der Umfang eines "Doppelzimmers" nicht eindeutig definiert. Laut des Gerichts ergebe die Auslegung, "dass Vertragsbestandteil die Buchung von (nur) jeweils einem Doppelzimmer pro vier Personen war". Zudem sei es nicht unüblich, dass Doppelzimmer auch ohne Klarstellung für mehr als zwei Personen verwendet werden.
  3. Der Zimmerpreis: Laut des Gerichts sei der Zimmerpreis so niedrig, dass es sich nur um eine Unterbringung für vier Personen handeln konnte. Eine Übernachtung in dem Doppelzimmer des 4-Sterne-Hotels mit All-Inklusive-Leistungen kostet 100 Euro. Redliche Vertragspartner wären davon ausgegangen, dass "bei einem solchen Preis lediglich ein Zimmer je vier Personen gebucht sein sollte", heißt es im Gerichtsurteil.

Das Gericht entschied, dass kein Reisemangel vorgelegen hat. Der Gruppe hätten entsprechende Zimmer zur Verfügung gestanden. Das Pärchen und seine Freunde haben daher keine Reisepreisminderung erhalten.

Hotelzimmer: So wird ein Doppelzimmer definiert

Einer der Gründe, warum die Klage abgewiesen wurde, war eine fehlende einheitliche Definition der Hotelzimmerkategorien. In Italien gibt es eine andere Vorstellungen von einem Doppelzimmer als in Deutschland. Hier wird laut dem Deutschen Tourismusverband ein Doppelzimmer folgendermaßen definiert: "Ein Doppelzimmer ist ein Zimmer mit Schlafgelegenheiten für zwei Personen in einem Doppelbett oder zwei längsseits aneinandergefügten Einzelbetten."

Die Reisegruppe hat angenommen, dass bei acht Personen vier Doppelzimmer gebucht wurden. Die Frage ist: Wie können Reisende zukünftig sichergehen, dass ihnen nicht dasselbe bei der Ankunft im Hotel passiert? Muss der Urlaub abgebrochen werden? Wie verhalten sich Urlauber allgemein bei einem Reisemangel richtig?

Reise: Das Doppelzimmer ist eine beliebte Wahl für den Urlaub zu zweit. Doch Gruppen sollten bei der Buchung aufpassen, sonst schlafen vier Personen in einem Doppelzimmer
Reise: Das Doppelzimmer ist eine beliebte Wahl für den Urlaub zu zweit. Doch Gruppen sollten bei der Buchung aufpassen, sonst schlafen vier Personen in einem Doppelzimmer © Getty Images

Rechte für Urlauber: Darauf müssen Reisende achten

Wenn Urlaub gebucht wurde und das Hotelzimmer mit Meerblick zeigt auf den Innenhof, handelt es sich laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (ECC-Net) um einen Reisemangel. Ebenso, wenn das Buffet binnen kürzester Zeit leer gegessen ist und vom Hotel nicht mehr aufgefüllt wird. "Bloße Unannehmlichkeiten, wie zum Beispiel lange Warteschlangen am Buffet, sind kein Reisemangel und berechtigen nicht zu einer Entschädigung oder Preisminderung", erklärt das ECC-Net.

Ein Reisemangel liegt laut des ECC-Net dann vor, "wenn die vertraglich vereinbarte Leistung gar nicht, unvollständig oder schlecht erbracht wurde." In diesem Fall müssen Urlauber noch während ihrer Reise folgendes machen:

  • Es muss unverzüglich Beschwerde beim Reiseveranstalter (Reiseleitung vor Ort) eingereicht werden.
  • Die Urlauber müssen sich den Reisemangel schriftlich bestätigen lassen.
  • Sie müssen eine Beseitigung sämtlicher Mängel verlangen.

Wird der Mangel nicht behoben, kann nicht behoben werden oder der Veranstalter ist nicht erreichbar, müssen sich die Reisenden nach dem Urlaub schriftlich an den Veranstalter wenden und ihre Ansprüche geltend machen. Ganz wichtig ist, dass es hierbei eine gesetzliche Frist von zwei Jahren gibt, innerhalb derer der Anspruch geltend gemacht werden muss.