Energiewende in der Miete

Balkonkraftwerk-Reform für Mieter: Was sich bald ändern soll

| Lesedauer: 6 Minuten
Mini-Solaranlage: Eigener Strom von Balkon und Terrasse // IMTEST

Mini-Solaranlage: Eigener Strom von Balkon und Terrasse // IMTEST

Mit einer Mini-Solaranlage lässt sich Strom vom Balkon gewinnen. Und das oft ohne Anmeldung oder Behördengang! Was es dabei zu beachten gibt, verrät IMTEST.

Beschreibung anzeigen

Bisher hatte es so mancher Mieter schwer mit einem Balkonkraftwerk – doch nun hat das Kabinett eine wichtige Änderung beschlossen.

Berlin. Es muss nicht gleich die große energetische Sanierung oder eine neue Heizung sein. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher beginnt die Wärme- und Energiewende im Kleinen. Energie selbst erzeugen und sich damit teilweise autark von der öffentlichen Stromversorgung machen – dafür muss nicht die große Photovoltaikanlage installiert werden. Sogenannte steckerfertige Erzeugungsanlagen – umgangssprachlich auch Balkonkraftwerk genannt – erfreuen sich in Deutschland einer wachsenden Beliebtheit.

Balkonkraftwerke immer beliebter: Was die Politik plant – und wie Mieter profitieren

Der Bundesnetzagentur zufolge sind derzeit 230.000 Mini-Photovoltaikanlagen offiziell gemeldet. Etwas mehr als der Hälfte (137.000) wurden erst 2023 in Betrieb genommen – ein Rekord. Zumal die Dunkelziffer an aktiven Balkonkraftwerken noch deutlich höher sein könnte. Die Bundesregierung plant jetzt, die Investition und Inbetriebnahme solcher Anlagen zu vereinfachen. Allen voran Mieterinnen und Mieter in Deutschland sollen von diesen Änderungen profitieren und in Zukunft einfacher ein Balkonkraftwerk installieren können.

Bislang muss der Vermieter immer grünes Licht geben. Ohne Grund kann er die Montage am Gebäude auch komplett verbieten. Genau an der Stelle setzt die Ampel-Regierung an. Künftig soll der Vermieter die Montage und Nutzung eines Balkonkraftwerks nicht mehr pauschal verbieten können. Möglich wird das über die Aufnahme der Balkonkraftwerke in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen. Darunter sind bauliche Veränderungen zu verstehen, die von Vermietern und Eigentümergemeinschaften nicht ohne Grund blockiert werden können.

Neu- und Änderungen für Balkonkraftwerke: Die Reformen für Bürger im Überblick

Im Katalog der privilegierten Maßnahmen stehen bislang:

  • der Umbau für Barrierefreiheit
  • die E-Mobilität (Ladestationen)
  • Einbruchschutz
  • Telekommunikation

Stimmt der Bundestag zu, zählen bald auch Balkonkraftwerke dazu. Dem Gesetzentwurf zufolge haben Vermieter danach immer noch ein Mitspracherecht – etwa bei der Frage, wo ein Balkonkraftwerk am Gebäude angebracht werden kann. Ohne Grund eine Mini-Solaranlage verbieten geht dann aber nicht mehr. Die Gesetzesänderung soll den Mietern damit mehr Sicherheit geben und ist Teil Energiewende-Strategie der Bundesregierung. Schon im August hatte die Ampel-Koalition drei weitere Erleichterungen beschlossen:

  1. Neue Balkonkraftwerke sollen künftig nicht mehr meldepflichtig (Netzbetreiber) sein
  2. Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sollen weniger Angaben zur Solaranlage nötig sein
  3. Neue Balkonkraftwerke sollen künftig mit Schuko-Stecker angeboten werden können – dieser passt in normale Steckdosen

Kosten für ein Balkonkraftwerk: Förderung und Amortisation – Spartipps für Käufer

Das Ziel der Bundesregierung: Bürokratische Hürden abbauen und die Investition in ein Balkonkraftwerk grundsätzlich zu vereinfachen und zu fördern. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) begrüßte gegenüber der "Tagesschau" die geplanten Reformen. Die Balkonkraftwerke seien eine sinnvolle Möglichkeit, um auch ohne eigene Immobilie die Energiewende voranzubringen und gleichzeitig Stromkosten zu sparen, wird der Verbraucherschützer-Vorstand Wolfgang Schuldzinski zitiert.

Die Kosten für ein Balkonkraftwerk sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Selbst gebaute Balkonkraftwerke aus einzelnen Komponenten sind oft ein wenig günstiger als die fertigen Sets. Auch die Größe und Leistung einer Anlage spielt bei der Preisfrage eine Rolle. Der Verbraucherzentrale NRW zufolge ist grob mit Kosten ab 500 Euro zu rechnen. Dabei ist zu beachten: Innerhalb weniger Jahre amortisieren sich die Kosten für ein Balkonkraftwerk. Zudem gibt es in vielen Städten eine Förderung für Balkonkraftwerke – oft wird bis zur Hälfte der Kosten übernommen.

Die wichtigsten Fakten zum Balkonkraftwerk:

Fakt Definition
Definition Ein Balkonkraftwerk besteht aus ein oder mehreren Photovoltaikmodulen. Diese werden oft an Balkonen angebracht und erzeugen Solarstrom – dieser wird in das Hausnetz eingespeist.
Leistung Die maximale Größe eines Balkonkraftwerks ist derzeit noch auf zwei Module und eine Einspeisung von maximal 600 Watt beschränkt.
Installation Für die Installation ist nicht zwingend ein Elektriker nötig. Der erzeugte Strom wird über einen normalen Stecker (Schuko) ins Hausnetz eingespeist.
Genehmigung Eine aufwendige Genehmigung beim Netzbetreiber ist nicht erforderlich. Es reicht eine kurze Anmeldung – diese ist auch online möglich.
Mieter und Eigentümer Die Installation eines Balkonkraftwerks soll für Mieter bald noch einfacher werden – Näheres hier im Beitrag.
Speicher Ein Balkonkraftwerk mit Speicher ermöglichen die Speicherung der Solarenergie. Es gibt verschiedene Arten und Größen.
Förderung Einige Kommunen fördern die Investition mit bis zu 500 Euro – die genaue Höhe ist vom Wohnort abhängig.
Mehrwertsteuer Seit 1. Januar 2023 fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer (19 Prozent) mehr für Balkonkraftwerke an.

Politik baut Hürden für Balkonkraftwerke ab: Wo Käufer trotzdem aufpassen müssen

Das Problem hier: Bisher gibt es keine bundeseinheitliche Förderung. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich über ihre Kommune über mögliche Zuschüsse und die Auflagen dafür informieren. Über die Förderung für Balkonkraftwerke speziell in Berlin informieren wir in einem separaten Beitrag. Oftmals kann sich bei der Investition auch gleich die Mehrausgabe für eine Speicheroption rechnen – primär bei leistungsstärkeren Anlagen. Wir haben uns mehrere Powerstations für Solarenergie angeschaut und einen Vergleich erstellt.

All das zeigt – trotz weniger bürokratischer Hürden gibt es trotzdem noch das ein oder andere zu beachten. Neben den Förderungen gibt es auch mit Blick auf die Leistung von Balkonkraftwerken ein paar Dinge zu wissen. Denn bei einer zu hohen Wattzahl kann es im schlimmsten Fall zu einer Überlastung der Hauselektronik kommen. Gerade in Altbauten mit älteren Leitungen sollten Verbraucher besonders vorsichtig sein. Ein Elektriker kann bei Fragen helfen – und gegebenenfalls auch den Anschluss an das heimische Stromnetz übernehmen. (mit dpa-Material)