Berlin. Zum Jahreswechsel tritt des Heizungsgesetz in Kraft. Bei Verstößen sieht es zum Teil hohe Bußgelder vor. Welche Strafen drohen ab 2024?
- In wenigen Wochen tritt das Heizungsgesetz in Kraft
- Es sieht eine Austauschpflicht für ältere Heizungen vor – und hohe Strafen für Verstöße
- Wem ab 2024 Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen
Weg von den fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas und stattdessen auf regenerative Alternativen wie die Wärmepumpe oder die Nah- und Fernwärme setzen – schon ab 2024 will die Ampel-Koalition diesen Wechsel beschleunigen. Im neuen Heizungsgesetz ist etwa ein Pflichtteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen vorgesehen. Eine klassische Gas- oder Ölheizung wäre de facto nicht mehr erlaubt. Über die von Wirtschaftsminister Robert Habeck ins Spiel gebrachten Pläne wurde viel debattiert.
Heizung ab 2024: Inspektion bald auch für Wärmepumpen? Was auf Eigentümer zukommt
Mitte Mai 2023 hatte sich erstmalig der Bundesrat mit den Heizungsplänen befasst – die ersten Länder pochten auf Änderungen. Auch Habeck hatte sich zu einem späteren Zeitpunkt zum Heizungsgesetz geäußert – nannte aber Bedingungen und Neuerungen:
- Eine verpflichtende Wärmepumpen-Inspektion und Betriebskontrolle für ältere Anlagen
- Heizungen mit Wasser als Wärmeträger sollen nach 15 Jahren ebenfalls einen Check machen
- Der "hydraulische Abgleich" soll fest im GEG verankert werden
- Neue Rohrleitungen müssen gedämmt werden
- Freiliegende Rohrleitungen sollen nicht mehr erlaubt sein
Zudem sollen 2024 die Bußgelder angepasst werden. Schon jetzt gelten Strafen für Heizungsbesitzer – etwa bei der Missachtung der Austauschpflicht nach 30 Jahren. Allerdings wurden die Bußgelder weiter erhöht. Konkret ist – je nach Verstoß – mit Geldstrafen zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro zu rechnen. Die Missachtung der Wärmepumpen-Inspektion soll etwa mit 5000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Neue Bußgelder ab 2024: 5000 bis 50.000 Euro – so teuer können einzelne Verstöße werden
Schon 10.000 Euro sollen bei einer nicht fristgerechten Heizungsinspektion möglich sein. Die Höchststrafe von 50.000 Euro Bußgeld soll bei schwersten Vergehen anwendet werden können. Hierzu zählen nach Informationen der beiden Verbraucherportale nicht gedämmte Geschossdecken in Neubauten oder umweltschädliche Heizungsanlagen – die trotz Verbot weiter betrieben werden. In Gebäuden mit einer alten Heizung sollen die Schornsteinfeger die Kontrollen übernehmen. Vom Verband der Schornsteinfeger gibt es daher eine klare Empfehlung.
Verstoß | geplantes Bußgeld |
Missachtung der Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren | Zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro |
Missachtung der Wärmepumpen-Inspektion | 5000 Euro |
Nicht fristgerechte Heizungsinspektion | 10.000 Euro |
Schwere Verstöße wie nicht gedämmte Geschossdecken oder Nutzung umweltschädlicher Heizungsanlagen | 50.000 Euro |
Im Folgenden schauen wir uns die geplanten Änderungen ab 2024 für Hausbesitzer genauer an.
Wärmepumpen-Inspektion im Heizungsgesetz: Wer betroffen ist – und was für Fristen gelten
Neu ist vor allem die Inspektionspflicht für Verbraucher mit einer Wärmepumpe. Bisher waren von einer solchen Vorgabe vorrangig Besitzer einer Öl- oder Gasheizung betroffen. Ab 2024 plant die Ampel-Koalition routinemäßige Kontrollen auch für Wärmepumpen. Alle ab 1. Januar 2024 als Heizungsanlage neu installierten Wärmepumpen sollen nach Abschluss einer kompletten Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme von einem Fachmann geprüft werden – der TÜV für Wärmepumpen könnte kommen.
Alle Wärmepumpen – die vor Januar 2024 neu eingebaut wurden – sollen bis zum 1. Januar 2029 eine "Betriebskontrolle" durchlaufen. Für Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sollen nach Informationen von "CHIP 365" und "FOCUS Online" gesonderte Fristen gelten. Zusätzliche Wartung soll auch auf Hausbesitzer mit einer Heizung zukommen, die Wasser als Wärmeträger nutzt – dazu zählen auch Gas- und Ölheizungen. Für alle nach Oktober 2009 eingebauten Anlagen soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach der Installation ein Kontroll-Check erfolgen.
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Nicht nur Heizungen sind vom Gesetz betroffen: Isolierpflicht und Verbot für bestimmte Rohre
Die "Austauschpflicht" für alte Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren soll davon unberührt bleiben. Vom Kontroll-Check soll es Ausnahmen geben – solche Ausnahmen gibt es schon von der "Austauschpflicht". Nicht einfach drücken können sich viele Verbraucher vom "hydraulischen Abgleich" und anderen "Optimierungsmaßnahmen", wie es im geplanten Heizungsgesetz formuliert wird. Der "hydraulische Abgleich" ist für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorgaben gelten:
Schritt | Definition | Normen |
1 | Heizlastberechnung für jeden Raum anfertigen | DIN EN 12831:2017-09, DIN/TS 12831-1:2020-4 |
2 | Überprüfung der Heizflächen auf Eignung für niedrige Vorlauftemperaturen | - |
3 | Nur bei Bedarf: Optimierung der Heizflächen für niedrige Vorlauftemperaturen | - |
4 | Anpassung der Regelung der Vorlauftemperatur | - |
Interessant könnte es auch bei der Sanierung werden – Stichwort: Rohrisolation. Rohre für Warmwasser oder Heizungen müssen irgendwann ausgetauscht werden. Im neuen Heizungsgesetz soll eine Dämmung verpflichtend vorgeschrieben werden – bedeutet: Neu eingebaute Rohre müssen zwingend gedämmt sein und die durchschnittliche Oberflächentemperatur 40 Grad nicht überschreiten. Freiliegende Rohre sollen ab 1. Januar 2024 gar nicht mehr erlaubt sein. Im geplanten Heizungsgesetz vorgeschrieben ist "Isoliermaterial" oder "Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit".
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Heizungstausch 2024: Gas oder Öl gegen eine Wärmepumpe – wann die Miete erhöht werden kann
Zu guter letzt findet sich im Heizungsgesetz auch ein Paragraf in Bezug auf Mieterhöhungen. Konkret sieht Paragraf 71m eine Erhöhung der Miete als gerechtfertigt an, wenn die alte Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie wie eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Die Maßnahme gilt als Modernisierung und kann als solche geltend gemacht werden. Es gibt allerdings eine Voraussetzung: Die eingebaute Wärmepumpe muss eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreichen.
Die Arbeitszahl (oder auch Leistungszahl genannt) einer Wärmepumpe gibt an, wie effizient die Wärmepumpe die Energie aus der Umgebung in nutzbare Wärme umwandelt. Eine Arbeitszahl von 2,5 kWh bedeutet, dass für die Leistung von einer Kilowattstunde (kWh) Strom 2,5 kWh Wärmeenergie gewonnen werden können. Erreicht die eingebaute Wärmepumpe diese Leistung nicht, dürfen die Kosten auch nicht auf die Miete umgelegt werden. Fachleute empfehlen bei Wärmepumpen grundsätzlich eine Arbeitszahl von 3 – nur dann arbeitet die Anlage effizient.
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FAQ zum neuen Heizungsgesetz ab 2024
1. Was ist das neue Heizungsgesetz?
Das neue Heizungsgesetz – das die Ampel-Koalition ab 2024 umsetzen will – zielt darauf ab, die Verwendung von fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas zu reduzieren und regenerative Alternativen wie Wärmepumpen oder Nah- und Fernwärme zu fördern. Dabei sollen neue Heizungen zu 65 Prozent mit Energie aus erneuerbaren Quellen arbeiten.
2. Welche Änderungen sind im neuen Heizungsgesetz vorgesehen?
Das neue Heizungsgesetz sieht unter anderem eine verpflichtende Wärmepumpen-Inspektion und Betriebskontrolle für ältere Anlagen vor. Außerdem soll ein "hydraulischer Abgleich" im Gesetz fest verankert und neue Rohrleitungen müssen gedämmt werden. Freiliegende Rohrleitungen sollen ab 2024 nicht mehr erlaubt sein.
3. Welche Bußgelder sind im neuen Heizungsgesetz vorgesehen?
Im neuen Heizungsgesetz sollen Geldstrafen zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro für verschiedene Verstöße festgelegt werden. Eine Missachtung der Wärmepumpen-Inspektion soll beispielsweise mit 5000 Euro geahndet werden.
4. Was ist die "Austauschpflicht" im neuen Heizungsgesetz?
Die "Austauschpflicht" sieht vor, dass alte Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren ersetzt werden müssen. Von der Austauschpflicht gibt es Ausnahmen – über diese berichten wir in einem separaten Beitrag. Die Austauschpflicht gilt aktuell schon.
5. Was bedeutet die geplante Inspektionspflicht für Wärmepumpen?
Ab 2024 plant die Ampel-Koalition routinemäßige Kontrollen auch für Wärmepumpen. Alle ab 1. Januar 2024 neu installierten Wärmepumpen sollen nach Abschluss einer kompletten Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme geprüft werden.
6. Was verändert sich für Mieter durch das neue Heizungsgesetz?
Im geplanten Heizungsgesetz wird eine Mieterhöhung als gerechtfertigt angesehen, wenn die alte Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie wie eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die eingebaute Wärmepumpe eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreicht.
7. Was ist der "hydraulische Abgleich"?
Der "hydraulische Abgleich" ist eine Methode zur Optimierung der Wärmeverteilung in Heizsystemen. Er soll im geplanten Heizungsgesetz der Ampel für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben werden.
8. Was bedeutet die neue Regelung zur Rohrisolation?
Im neuen Heizungsgesetz soll eine Dämmung von Rohren für Warmwasser oder Heizungen verpflichtend vorgeschrieben werden. Ab dem 1. Januar 2024 sollen freiliegende Rohre nicht mehr erlaubt sein.