- Die neuen Heizungsgesetze sorgen für Diskussionen. Im Fokus steht das geplante Verbot von reinen Gas- und Ölheizungen
- Auch auf europäischer Ebene beschäftigt man sich mit der Thematik der Heizsysteme
- Dies könnte ein Verbot für (Bio-)Gasheizungen und Hybridanlagen in der EU zur Folge haben – die deutsche Bauministerin äußert sich zu den Vorhaben aus Brüssel
Das Thema Heizen sorgt derzeit für viel Gesprächsstoff. Die Energiepreise sind seit Jahresbeginn drastisch gesunken – trotzdem sollen Gas und Heizöl in Deutschland bald der Vergangenheit angehören. Ab 2024 plant die Ampel-Koalition ein schrittweises Verbot von Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil. Betroffen sind neue Heizungen. Im Bestand kann die Gas- oder Ölheizung weiter genutzt werden. Zudem soll neben der Wärmepumpe auch die Pellet- oder Gasheizung unter gewissen Voraussetzungen eine Option sein.
Nächsten Heizungen droht das Verbot: EU-Kommission legt Pläne für neue Verordnung vor
Vor allem die Liberalen haben auf die Gasheizungsoption in den Heizungsplänen gepocht. Das Argument: Im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb sei Gas ebenso klimafreundlich. Doch die Sache hat einen Haken: Den Einsatz von Biomethan sehen einige Experten kritisch – am Ende könnte trotz Ausnahmen das Aus für die Gasheizung schon 2035 drohen. Ein Grund ist das nicht auf Wasserstoff ausgelegte Gasnetz in Deutschland. Und noch etwas sollten Verbraucher und Verbraucherinnen mit einer Gas- und Ölheizung im Blick behalten.
- Q&A zu den Ampel-Plänen: Gas- und Ölheizungsverbot – worauf sich die Ampel geeinigt hat
- Tipps vom Experten: Verbot von Gas- und Ölheizung – was Schornsteinfeger jetzt raten
- Gas- und Ölheizungsverbot: Diese Kosten könnten ab 2024 auf viele Mieter zukommen
- Milliardenhilfe für Verbraucher: Ampel kündigt Förderungen an – was bisher bekannt ist
- Wasserstoff und Co.: Alternativen zu Heizöl und Gas – so teuer könnte das Heizen werden
- Ampel-Pläne in der Kritik: Ausnahmen für über 80-Jährige – ist das eigentlich erlaubt?
Und zwar die Pläne der EU zur Überarbeitung der Ökodesign-Durchführungsverordnung. Die Verordnung definiert Mindeststandards für Raum- und Kombiheizgeräte – dazu zählen auch Heizkessel. Konkret sehen die Pläne der EU-Kommission eine stufenweise Verschärfung der Mindesteffizienz-Anforderungen für diverse Arten von Heizgeräten vor. Die verlangte Effizienz von Brennwertgeräten soll ab 2029 auf 115 Prozent gesetzt werden. Der Deutscher Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) gibt zu bedenken: "Diese Anforderung können brennstoffbasierte Kessel physikalisch nicht erfüllen."

Mindeststandards für Heizkessel sollen verschärft werden: Was für Heizungen betroffen wären
"Im schlimmsten Fall droht ein Verbot des Inverkehrbringens von einzeln aufgestellten Heizkesseln ab 2029 – auch solchen zum Betrieb mit erneuerbaren Gasen", erklärt DVFG-Hauptgeschäftsführer Andreas Stücke. Ungeachtet der geplanten Ausnahmen im neuen Heizungsgesetz für Gasheizungen im Hybrid- oder Wasserstoffbetrieb könnte die EU-Verordnung den Betrieb verschiedener Heizungsanlagen unmöglich machen. Dazu zählen neben Hybridheizungen in Deutschland auch Heizungen auf Grundlage von Biomasse oder Wasserstoff, heißt es vom DVFG.
Von den EU-Plänen betroffen:
- Heizungsanlagen mit Nutzung von flüssiger oder gasförmiger Biomasse – von Wasserstoff oder -derivaten in Neubau und Bestand
- Hybridheizungen – bei denen das Gasgerät eine separate Gerätezulassung aufweist
- Rechtlich zulässige Heizungskombinationen – etwa aus Abwärmenutzung, Solarthermie oder anteiliger Biomassenutzung
Millionen Gebäude in Deutschland könnten von der EU-Verordnung betroffen sein. Stücke gibt zu Bedenken: "Gerade Verbraucher im ländlichen Raum – die ohnehin nicht über die Option zur Nutzung eines Wärmenetzes verfügen – verlieren mit der Verordnung eine weitere Möglichkeit, das 65-Prozent-Ziel zu erreichen."
Flüssiggas-Verband warnt: 65-Prozent-Ziel für Hunderttausende Haushalte nicht erreichbar
Viele Eigentümer seien auf passgenaue Heizungslösungen für ihr Gebäude angewiesen, sagt Stücke. "Rund 830.000 Gebäude mit alten Ölheizungen in Deutschland können das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel praktisch nur über einen Umstieg auf Flüssiggas-Hybridheizungen oder Flüssiggas-Heizungen mit biogenem Flüssiggas erreichen."
Bauministerin über Deutschlands Position zu EU-Plänen: Keine Verbote für Gasheizungen
Doch wie realistisch sind die Pläne aus Brüssel? Könnten die EU-Pläne die deutschen Heizungspläne aushebeln? Wir haben die deutsche Bauministerin – Klara Geywitz – auf das Thema angesprochen. Die SPD-Politikerin stellt klar: "Die deutsche Position wird so sein, dass es mit dem Gebäudeenergiegesetz vereinbar ist." Die europäische Gesetzgebung werde man so anwenden, dass sie zum deutschen Recht passt. "Vorgaben zur Energieeffizienz – die auf ein Verbot von Gasheizungen auch im Biogas- oder Wasserstoffbetrieb hinauslaufen – wird es mit uns nicht geben."
Dazu kommt: Bisher handelt es sich um einen Entwurf – beschlossen ist noch nichts. Zunächst soll in einem Konsultationsforum auf EU-Ebene über den Entwurf der Kommission diskutiert werden. Das Gremium gewährleistet eine Beteiligung der Interessensgruppen auf EU-Ebene. Dem Forum gehören unter anderem Vertreter aus Industrie, Handel, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden der Mitgliedsstaaten an. Das Gremium hat gegenüber der EU-Kommission eine beratende Funktion.
Pläne sehen Verbot für bestimmte Heizungen vor: Wie es auf EU-Ebene jetzt weitergeht
Im Anschluss geht der Entwurf in die kommissionsinterne Abstimmung und danach in einen Regelungsausschuss. Hier haben die Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Stellungnahme und müssen den Plänen zur Überarbeitung der Ökodesign-Durchführungsverordnung im Gremium mehrheitlich zustimmen. Dann legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat den Entwurf zur Kontrolle vor – auch hier sind Änderungen oder sogar die Ablehnung der Pläne möglich.
- Frist für alte Gas-und Ölheizung: Was die Austauschpflicht für Verbraucher bedeutet
- Das Alter ist entscheidend: Wer ab 2023 von der Austauschpflicht betroffen ist
- Tauschpflicht vor Fristende: So erkennen Sie das Alter Ihrer Gas- oder Ölheizung
- Nicht jeder Verbraucher: Ausnahmen von der Austauschpflicht für Gas- und Ölheizungen
- Kontrolle und Bußgelder: Was bei der Nichtbeachtung der Austauschpflicht droht
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Die Beratungen im ersten Konsultationsforum sind nicht die letzte Instanz. Die Mitgliedsstaaten sowie Europäischer Rat und EU-Parlament können die Pläne später noch abändern oder sogar kippen. Ähnlich sieht es im Übrigen auch mit Blick auf die nationalen Heizungspläne der Bundesregierung aus. Der Bundestag wird über den Gesetzentwurf beraten und kann Änderungen vornehmen oder die Gesetzesinitiative kippen. Daher sind auch die Heizungspläne in Deutschland noch nicht in Stein gemeißelt.