Berlin. Wie hoch wird meine Rente? Das Infoschreiben dazu ist bald auch digital abrufbar. Was die Vorteile sind und was Sie dafür benötigen.
Sorgfältig verstaut im Finanzordner oder auf dem Schreibtisch unter einem großen Stapel Papier. Dort fristet die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung klassischerweise ihr Dasein.
Das regelmäßige Abheften eines wichtigen Schreibens, das allerdings selten wirklich gelesen wird, soll bald ein Ende haben. Denn in diesem Jahr wird endlich auch die Rente digital. Die Renteninformation gibt es dann per Mausklick, abrufbar im Portal der Deutschen Rentenversicherung. Und die Infos zeigen mehr als bisher.
Rentenhöhe: Infoschreiben bald online abrufbar
Zum geplanten Launch im Sommer ist die digitale Rentenübersicht zunächst nur eine Online-Version der jährlichen Renteninformation. Dort sind zum Beispiel die erreichte Rentenanwartschaft oder die Höhe der erwarteten Rente abrufbar.
Darüber hinaus wird die digitale Rentenübersicht in der nächsten Zeit erweitert. Auch das Guthaben und die erwartete Rente aus eigenen Vorsorgeverträgen, also der privaten Altersvorsorge, ist dann online in einem geschützten Bereich einsehbar. Angezeigt werden sollen dann Informationen zum aktuellen Stand von Riester-Verträgen, Rürup-Verträgen, der betrieblichen Altersvorsorge und von weiteren privaten Lebens- oder Rentenversicherungen.
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Rente digital: Registrierung und Datenabfrage – So soll es ablaufen
Um Zugang zur digitalen Rentenübersicht zu bekommen, ist ein Nutzerkonto im Portal der Deutschen Rentenversicherung nötig. Die Registrierung erfolgt ab dem Start des Projekts über den Personalausweis mit Online-Funktion (ePerso). Dazu braucht es außerdem die Smartphone-App „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät. Das Verfahren ist kostenfrei.
Im Unterschied zum bisherigen Verfahren, bei dem die Deutsche Rentenversicherung einmal im Jahr einen Brief versendet, ist es bei der digitalen Rentenübersicht notwendig, die Abfrage der Daten selbst anzustoßen. Im persönlichen, geschützten Bereich gibt es anschließend drei unterschiedliche Seiten mit Informationen zum Anschauen, Exportieren und Herunterladen.

Rentenübersicht: So wird sie richtig gelesen
Auf der sogenannten Landingpage steht nach der Rentenabfrage der „prognostiziert erreichbare Wert“ zu allen vorhandenen Altersvorsorge-Bausteinen. Diese Formulierung beschreibt die Rente oder das Kapital, das am Ende aus dem jeweiligen Baustein herauskommen könnte.
Der Geldratgeber Finanztip weist darauf hin, dass dieser Wert lediglich eine Hochrechnung ist, die jeder Anbieter – und auch die Deutsche Rentenversicherung – auf Basis unterschiedlicher Grundlagen selbst vornimmt. Wichtig ist zu verstehen, wie der Versicherer auf diesen Wert kommt, und ihn selbst einzuordnen. Auf der zweiten Ebene mit dem Titel „Gesamtübersicht“ befindet sich eine Auflistung aller Ansprüche. Hier steht zusätzlich, welche garantierten Werte bereits erreicht beziehungsweise garantiert erreichbar sind.
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Jeder der angezeigten Altersvorsorge-Bausteine hat zudem noch eine eigene Detailseite. Diese beinhaltet Informationen zu Laufzeit, Rentenbeginn, Steuerpflicht, Sozialabgabenpflicht, eine Übersicht der Leistungsmerkmale des Vertrags sowie der Zusatzbausteine. Eine Version der letzten Standmitteilung soll hier ebenfalls hinterlegt werden.

Rente: Digitaler Überblick bleibt lückenhaft – Daran liegt es
Doch nicht alle Vorsorge-Bausteine werden in der digitalen Rentenübersicht angezeigt. Wer beispielsweise mit einem ETF-Sparplan, also mit einer Aktienanlage, langfristig und kostengünstig für den Ruhestand vorsorgt, findet darüber keine Informationen.
Finanztip empfiehlt, regelmäßig ein- bis zweimal pro Jahr beim Depotanbieter nach den Werten zu schauen, um die Entwicklung für die Altersvorsorge im Auge zu behalten. Ebenfalls keine Berücksichtigung finden Immobilien, Bau- sowie Prämiensparverträge oder vermögenswirksame Leistungen per Aktienfonds.
Für Beamte und Soldaten wird der Überblick ebenfalls Lücken aufweisen. Denn auch ihre Pensionen können im neuen System bisher nicht abgebildet werden. Gleiches gilt für die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Bis das Verfahren etabliert ist und reibungslos funktioniert, wird die jährliche Renteninformation ohnehin auch weiterhin per Brief verschickt.
Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.
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