Ratgeber

Das müssen Sie über die neue Energieverordnung wissen

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Für Hauseigentümer gelten ab 1. Mai neue Regeln für Energieausweis, Heizung und Dämmung

Für viele Hauseigentümer gelten ab dem 1. Mai neue Regeln durch die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Immobilienkäufer und Mieter sollen direkt erkennen, wie es etwa um die Dämmung des Heims bestellt ist.

Was ist bei Verkauf und Vermietung einer Immobilie zu beachten?

Angebotsanzeigen für Wohnungen oder Wohnhäuser müssen Angaben zu den energetischen Eigenschaften enthalten. Etwa Informationen zur Art des Energieausweises und zu den darin enthaltenen Daten, aber auch, mit welchem Energieträger (etwa Öl oder Gas) geheizt wird. Neue Energieausweise ordnen die Immobilie einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu. Fehlen die vorgeschriebenen Informationen, droht ein Bußgeld.

Und wenn ich noch keinen neuen Energieausweis besitze?

Im Falle von Verkauf oder Neuvermietung ist der Eigentümer verpflichtet, einen neuen Ausweis zu beantragen. Der muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Im Falle eines Vertragsabschlusses wird dem neuen Besitzer oder Mieter ein Exemplar oder eine Kopie ausgehändigt.

Wo bekomme ich einen neuen Energieausweis?

Einen einfachen Ausweis können meist die jeweiligen Energieversorger oder Messunternehmen erstellen. Eine Ausnahme gibt es für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden. Hier wird ein Energiebedarfsausweis benötigt. Dessen Ausstellung ist teurer. Während der einfache Ausweis den Energieverbrauch der letzten drei Jahre dokumentiert, wird für einen Bedarfsausweis ein detailliertes Energieprofil des Gebäudes erstellt. Einen solchen Ausweis dürfen Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister aus dem Bauhandwerk, Schornsteinfegerwesen oder Heizungsbau erstellen sowie registrierte Energieberater.

Was ändert sich noch für Besitzer?

Eigentümer von Wohnhäusern sind verpflichtet, alte Öl- oder Gasheizkessel auszutauschen. Ab 2015 müssen Kessel raus, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für die Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern greift die Pflicht nur, wenn das Haus 2002 oder später bezogen wurde.

Gibt es Regeln für den Hausbau?

Heizungen und Warmwasserbereitung müssen ab 2016 sparsamer arbeiten. Der zulässige Energiebedarf verringert sich gegenüber der alten EnEV um 25 Prozent. Außerdem erhöhen sich die Anforderungen bei der Wärmedämmung der Außenwände um etwa 20 Prozent.

( AFP )