- Das erfuhr die Morgenpost aus dem Justizministerium. Das Papier werde nun an die anderen Ressorts verschickt. Noch vor der Sommerpause soll ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden. Eine Neuregelung für sogenannte verwaiste Werke, deren Urheber nicht zu ermitteln ist, steht ebenfalls vor der Fertigstellung. Und am heutigen Mittwoch soll bei einer Veranstaltung im Wirtschaftsministerium bekannt gegeben werden, dass die von Branchenverbänden geforderten Warnhinweise bei Downloads von Filesharing-Plattformen, die illegale Kopien von Musik oder anderen Inhalten bereitstellen, nicht kommen werden. "Das wird es mit dieser Regierung nicht geben", hieß es in gut informierten Kreisen. Auch Forderungen nach der Schaffung eines Straftatbestands zum Schutz des geistigen Eigentums erteilt die Ministerin nun eine deutliche Absage. "Mit Straftatbeständen kommt man im Urheberrecht nicht weiter", sagte Leutheusser der Morgenpost.
Das Urheberrecht regelt den Schutz des geistigen Eigentums. Wer zum Beispiel ein Lied komponiert, einen Text schreibt oder ein Bild malt, der hat gewisse Rechte bei der Veröffentlichung oder der Vermarktung. Damit verdient der Urheber sein Geld: entweder direkt oder mit der Hilfe von Rechteverwertern wie Plattenfirmen oder Verlagen. Die digitale Welt aber stellt das bisherige Urheberrecht vor Probleme. Von vielen Werken lassen sich Kopien anfertigen, oft sogar ohne Abstriche bei der Qualität. So ist eine Umsonst-Kultur entstanden, durch die Urheber ihre Existenzgrundlage schwinden sehen.