Arbeitsgericht

10 800 Euro Strafe wegen Diskriminierung

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Wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund ihres Geschlechts sind einer Klägerin vom Arbeitsgericht Wiesbaden 10 800 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. Gefordert hatte die Klägerin Sule Eisele fast 500 000 Euro. Die Versicherungsberaterin hatte sich benachteiligt gefühlt, weil ihr Arbeitgeber ihre Stelle während ihrer Schwangerschaft an einen besser bezahlten Nachfolger vergeben hatte. Sie selbst war auf eine schlechter dotierte Stelle versetzt worden.

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Die türkischstämmige Mitarbeiterin der Versicherung R + V wollte von ihrem Arbeitgeber 433 000 Euro als Ausgleich für Einkommenseinbußen und mindestens 44 000 Euro Schmerzensgeld erstreiten. Es war die höchste bisher in Deutschland verhandelte Summe wegen Diskriminierung.

Die Beraterin hatte bereits während ihrer Schwangerschaft schriftlich angekündigt, dass sie nach acht Wochen Mutterschutz an ihren Arbeitsplatz zurückkehren wolle. Hält eine Frau diese Frist ein, hat sie das Recht auf den exakt gleichen Job. Doch das war nicht der Fall. Sie wurde in ein Betreuungsgebiet versetzt, in dem sie weniger Provisionen erreichen konnte. Ihre ursprüngliche Stelle wurde schon unmittelbar nach ihrem Eintritt in den Mutterschutz mit einem männlichen, deutschstämmigen Kollegen besetzt, dessen Gehalt laut der Klägerin höher war. Dadurch sah sie sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts diskriminiert.

In einem zentralen Punkt der Klage gab das Arbeitsgericht Eisele recht: Ihre Versetzung erklärte das Gericht für ungültig. "Das Gericht sah in der Zuweisung des neuen Betreuungsgebietes nach der Rückkehr aus der Mutterschutzzeit des Mutterschutzgesetzes eine Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Mutterschaft und damit wegen ihres Geschlechts, da das nunmehr zugewiesene Gebiet einen Arbeitsplatz darstellt, der dem vorherigen nicht gleichwertig ist", erklärte das Gericht.

In den weiter von der Klägerin angeführten Vorfällen konnte das Gericht allerdings "entweder keine Benachteiligung der Klägerin, oder aber keine Benachteiligung der Klägerin, die sich auf ihre Eigenschaft als Frau oder ihre ethnische Herkunft zurückführen lässt, erkennen". Es wies die meisten Punkte ihrer zwei Klagen ab und erlegte ihr auch die Prozesskosten auf.

Die Richter sehen vor allem in der Entscheidung, die Versetzung Eiseles vom 22. Februar als unwirksam festzustellen, ihre finanzielle Entschädigung erfüllt. Primär sei "der Schaden der Klägerin für die Zukunft durch die Rückgängigmachung der arbeitgeberseitigen Maßnahme zu beheben", heißt es.

( fwi )