- Zwar gebe es keinen perfekten Schutz vor Datendiebstahl, das Risiko lasse sich jedoch durch eine ganze Reihe von Vorsichtsmaßnahmen deutlich mindern. Besondere Vorsicht sei bei Werbeanrufen angebracht.
Sogar die Angst vor Datenskandalen nutzen gewissenlose Geschäftemacher aus. So warnte die Verbraucherzentrale Berlin schon im August vor Firmen, die gegen eine Gebühr Schutz vor Telefonwerbung und Datenmissbrauch anbieten. Dabei wurden mutmaßlich gestohlene Kontonummern verwendet. Am Telefon wurde den Angerufenen diese Kontonummer dann vorgelesen, um Angst vor Datenmissbrauch zu schüren. Daraufhin wurde den Bürgern dann gegen eine Gebühr Hilfe angeboten. Die Abbuchung wurde dann schriftlich angekündigt, ohne dass die Betroffenen das Angebot angenommen hätten. "Verbraucher sollten sehr sparsam und vorsichtig mit persönlichen Daten umgehen, es also so weit wie möglich vermeiden, ihre Kontonummer im Internet zu hinterlassen, am Telefon zu nennen oder zu bestätigen", so Peter Lischke, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Berlin.
Um Daten zu gewinnen, bieten unlautere Geschäftemacher gezielt Gewinnspiele oder Verlosungen an. Wer - schriftlich oder im Internet - unbedingt an diesen teilnehmen wolle, solle den Hinweis, dass die Angaben für Werbezwecke genutzt werden können, streichen oder vorgesetzte Häkchen entfernen, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Rabatt- oder Kundenkarten und Umfragen am Telefon sind weitere Methoden, um an Daten zu kommen. Im Kartenantrag gibt der Kunde dabei oft persönliche Daten preis. Beim Einsatz der Karte wird sein Einkaufsverhalten registriert, und das wiederum kann mit persönlichen Daten kombiniert werden. Der Kunde wird gläsern.
Bei Vertragsformularen sollte man nur angeben, was unbedingt nötig ist, und gegebenenfalls nach dem Zweck der Datenerhebung fragen. Kunden sollten auch die Möglichkeit nutzen, sich bei Unternehmen zu erkundigen, welche Daten bei diesen über sie gespeichert sind. Auf diese Auskunft besteht ein gesetzlicher Anspruch. Auch müssen die Unternehmen sagen, woher sie die Daten haben und an welches Unternehmen sie die Daten weitergeleitet haben. Sind Daten bereits im Umlauf, können Betroffene der Nutzung bei der verantwortlichen Stelle widersprechen.
Bei unerwünschten Werbeanrufen sollte man einfach auflegen. Werbeanrufe ohne Einwilligung sind unzulässig. Wer das werbende Unternehmen identifizieren kann, kann die Information an die Verbraucherzentralen weitergeben. Diese gehen dann gegen die gesetzesbrüchigen Unternehmen vor.