Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen acht EU-Staaten und den USA für unzulässig erklärt und damit die Weichen für eine weitere Liberalisierung des Marktes gestellt.
Einige Bestimmungen zu Preisgestaltung und Buchungssystemen dürften nur von der Europäischen Union (EU) und nicht von einzelnen Mitgliedstaaten erlassen werden, urteilte der Gerichtshof in Luxemburg. In den so genannten Open-Sky-Abkommen vereinbaren die beteiligten Staaten für ihre jeweiligen Fluglinien exklusive Start- und Landerechte. Die bilateralen Verträge gelten als eines der größten Fusionshindernisse in der Branche, weil Flugrechte bei einer Übernahme nicht an einen ausländischen Partner übertragbar sind.
Die EU-Kommission strebt seit längerem danach, Open-Sky-Verhandlungen im Namen aller Mitglieder zu führen und hatte daher vor vier Jahren Beschwerde gegen die bilateralen Abkommen eingelegt. Sie erhofft sich, dass künftig der Wettbewerb zunimmt und Flüge in die USA billiger werden. Derzeit unterhalten Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Luxemburg, Österreich und Schweden bilaterale Luftverkehrsabkommen mit den USA.
Die Lufthansa bezeichnete das Urteil als einen Schritt zur weiteren Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes. Für die Lufthansa werde sich aber unmittelbar nichts ändern, weil zunächst wohl ein Verhandlungsmarathon zwischen den einzelnen EU-Staaten und den USA beginnen werde. Grundsätzlich aber sei das Unternehmen gut vorbereitet. «Das Urteil begünstigt die Unternehmen, die keine Schutzschilder brauchen», sagte der Leiter Konzernpolitik, Thomas Kropp.
Auch Europas größte Fluggesellschaft, British Airways (BA), begrüßte eine stärkere Rolle der EU. Laut BA-Chef Rod Eddington kann die Konsolidierung der Luftfahrt-Branche in Europa erst beginnen, wenn die Bedingungen für dem transatlantischen Luftverkehr nicht mehr allein für nationale Fluggesellschaften festgelegt würden.
Zum selben Ergebnis kommt die EU-Kommission: «Das Urteil wird enorme Auswirkungen auf die Konsolidierung der europäischen Luftfahrt haben,» sagte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio. Das EuGH habe ein historisches Urteil gefällt. Die spanische Kommissarin erwartet, dass von zwölf gegenwärtig in der EU unter nationaler Flagge global operierenden Fluggesellschaften in einigen Jahren wahrscheinlich nur fünf oder sechs übrig bleiben. «Das wird der Markt regeln. Es werden nicht alle überleben können.»
De Palacio erwartet, dass die Kommission «so schnell wie möglich», noch vor Jahresende, ein Verhandlungsmandat vom Rat für den Beginn der Gespräche mit den USA erhält. Diese könnten sich allerdings länger hinziehen. eag./hmh/rid