Die BDO Deutsche Warentreuhand wehrt sich gegen den Vorwurf falscher Testate bei der Bankgesellschaftstochter Immobilien- und Baumanagement GmbH (IBG). Nach der teilweisen Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht widerlegt die BDO die vom «Handelsblatt» und dem ARD-Magazin Kontraste erhobenen Vorwürfe nun auch mit Zitaten aus dem Berichtsentwurf des Wirtschaftsprüfers Achim Walther. Der Walther-Bericht vom 26. Juli 1997 diente als Begründung für die Behauptung, die BDO habe Jahresabschlüssen der IBG vorsätzlich ein falsches Testat erteilt. So zitierte das Handelsblatt den Walther-Bericht mit der Äußerung, dass «die gewählte Methode für Rückstellungen ein falsches Bild vom wirklichen Risikoumfang» vermittelte und «weder handels- noch steuerrechtlich zulässig» gewesen sei. Die BDO sei dagegen vorsichtiger bei der Risikobewertung herangegangen (Dokumente unter www.bdo.de ).
Berichte, wonach die Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen gegen BDO einleitet, haben sich als unbegründet erwiesen. Der Staatsanwaltschaft sind der Walther-Bericht sowie die ergangenen Stellungnahmen seit Monaten bekannt. Auf Anfrage von BDO vom 27. August 2002 bei der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte diese in einem Fax vom 29. August 2002, dass auch aufgrund der öffentlich erhobenen Vorwürfe kein Anlass gesehen wird, gegen Verantwortliche der BDO tätig zu werden. n.s.