Berlin - Der Berliner Senat wird an diesem Dienstag voraussichtlich beschließen, die Wirtschaftsförderung neu zu ordnen. Dabei ist die One-Stop-Agency als alleinige Anlaufstelle für Unternehmen nur ein Element. Die Wirtschaftsförderung Berlin GmbH (WfG) und die Außenwirtschaftsförderung BAO fusionieren, die neue Gesellschaft soll spätestens 2004 arbeitsfähig sein. Als wichtiger gilt der Umbau der Wirtschaftsverwaltung. Denn vom 1. Januar 2003 an sollen die Beamten des Wirtschaftssenators Harald Wolf (PDS) den an einem Ansiedlungsverfahren oder einer Betriebsverlagerung beteiligten anderen Ressorts ein schnelles Verfahren im Interesse der Investoren vorschreiben dürfen.
Der hohe Anspruch einiger Koalitionspolitiker, die verschiedenen Gesellschaften für Standortmarketing, Tourismuswerbung, Messe und Technologieförderung zu verschmelzen, hat sich zerschlagen. Zu verschieden sei die Gesellschaftserstruktur aus Privaten, Kammern und öffentlicher Hand, heißt es. So bleibt es bei der relativ leicht zwischen IHK und Senat auszuhandelnden Fusion von WfG und BAO. Die anderen Gesellschaften sollen Unternehmer an diese One-Stop-Agency weiterreichen, wenn sie von Ansiedlungsabsichten erfahren. Regelmäßige Gesprächsrunden sollen sicherstellen, das alles reibungslos läuft. Die Investitionsbank Berlin soll als Strukturförderbank des Landes aus der Bankgesellschaft herausgelöst und an die One-Stop-Agency angegliedert werden - wie, ist noch unklar.
Als Revolution bezeichnen Wirtschaftspolitiker von SPD und PDS aber den verwaltungsinternen Umbau. Senator Wolf schafft eine neue Abteilung Wirtschaftsförderung. Diese soll den Investor auf seinem Weg durch die Berliner Verwaltung begleiten. Aber sie soll erheblich mehr Kompetenzen als die bestehende Investorenleitstelle bekommen. Wie es in der Senatsvorlage heißt, hätten andere Diensstellen den Wirtschaftsförderern häufig mit Verweis auf deren fehlende Zuständigkeit «jegliche Beteiligungsrechte abgesprochen und selbst Gespräche über mögliche Vorgehensweisen zur Problemlösung klar abgelehnt».
Künftig müssen Bauämter, Denkmalschützer oder Genehmigungsbehörden die Beteiligung der Wirtschaftsbeamten akzeptieren. Diese dürfen Fristen und Termine vorgeben. Andere Behörden werden zu «Entscheidungskonferenzen» geladen, Nichterscheinen gilt als Zustimmung. Die Wirtschaftsförderer dürfen bei Nichteinigung direkt den Senat einschalten. jof