Behörde soll Bahnnetz kontrollieren

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Berlin - Die Monopolkommission empfiehlt eine Regulierungsbehörde für Strom- und Gasnetze sowie für das Schienennetz der Deutschen Bahn. Diese Behörde soll auch den Rahmen für die Nutzungspreise bestimmen, wie die Expertenkommission in ihrem 14. Hauptgutachten empfiehlt, das sie am Montag im Bundeswirtschaftsministerium abgeliefert hat. Vorbild ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Bonn.

Laut Martin Hellwig, Vorsitzendem der Kommission, schlägt das Gremium eine vom Bundeskartellamt unabhängige Regulierungsbehörde für Netze vor, in die die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation eingebracht werden soll. Innerhalb dieser Behörde sollte das Personal häufig den Arbeitsplatz wechseln, damit die Beziehungen einzelner Mitarbeiter zu bestimmten Sektoren und Unternehmen nicht zu eng werden.

Die Kommission gehe davon aus, dass bei Telekommunikation und Post sowie in der Energiewirtschaft und bei der Bahn die Wettbewerbsverhältnisse auf absehbare Zeit durch den Zugang zu den bestehenden Netzen geprägt sein werden, sagte Hellwig. Ohne regelndes Eingreifen könnten die Besitzer der Netze ihre Monopolposition ausnutzen, um den Wettbewerb zu behindern und Leistungen zu verteuern.

Für die Bahn empfiehlt die Monopolkommission eine klare Trennung von Schienennetz und Betrieb. Die DB Netz AG sei der Regulierung zu unterwerfen, solange die staatseigenen Betriebsgesellschaften nicht vollständig privatisiert seien und die Netzgesellschaft völlig unabhängig von den Betriebsgesellschaften betrieben werde.

An aktuellen Ereignissen kritisiert die Kommission unter anderem das Tariftreuegesetz, das öffentliche Bauaufträge auf Unternehmen beschränkt, die einschlägige Tariflöhne am Ort der Baustelle zahlen. Das Gesetz sei «eine ordnungspolitische Fehlkonstruktion, die rechtlich äußerst zweifelhaft und wegen der Verteuerung öffentlicher Aufträge finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen» sei.

Die Kommission stört auch, dass Bundeswirtschaftsminister Werner Müller seinem Staatssekretär Alfred Tacke übertragen hatte, in Sachen Eon und Ruhrgas zu entscheiden. Müller hatte sich als ehemaliger Energiemanager für möglicherweise befangen erklärt. Angesichts der wirtschaftspolitischen Dimension solcher Entscheidungen halte die Kommission eine Vertretungsregelung für angemessen, die auf den Bundesfinanzminister als zuständigem Kabinettskollegen oder auf den Bundeskanzler hinauslaufe. Grundsätzlich sei die Ministererlaubnis ein «sinnvolles Instrument», sagte Hellwig. Seine «grundlegende Skepsis» an der Fusion habe sich trotz der Auflagen nicht geändert. svb

Das Gutachten

Der ausführliche Bericht steht unter www.monopolkommission.bund.de