Käufer von Optionsscheinen besser geschützt

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Optionsscheinanlegern gestärkt. Banken und Anlagevermittler müssen ihre Kunden unmissverständlich auf beträchtliche Verlustrisiken sowie den drohenden Verfall solcher zeitgebundener Papiere hinweisen, bekräftigte das Gericht in zwei Urteilen. Bei Verletzung dieser Aufklärungs- und Hinweispflichten können die Anleger Schadenersatz fordern (Az: XI ZR 150/01 v. 28. Mai 2002; XI ZR 197/91 v. 7. Mai 2002). In einem Fall hatte eine Zahntechnikerin erhöhte Vermittlungsgebühren gezahlt, die die Gewinne schmälerten . Im zweiten Fall hielt der BGH einen schriftlichen Hinweis von Consors zum Verfall der Optionsscheine einer Kundin nicht für ausreichend. BM