Zeugen benennen Täter, ziehen Aussagen aber später zurück. Senat gibt Studie in Auftrag

Der Berliner Senat will die Rolle sogenannter Friedensrichter untersuchen, die die Arbeit der Justiz sabotieren. Staatsanwälte und Richter hätten über Opfer schwerer Gewalttaten berichtet, die zunächst konkrete Täter nennen, aber vor Gericht Tat und Täter leugnen. Ermittler vermuten, dass selbst ernannte Friedensrichter sie dazu anhalten, um Streitfälle außergerichtlich zu klären. „Diese Fälle sind aus rechtsstaatlicher Sicht nicht hinzunehmen“, sagte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) der Berliner Morgenpost.

Die „Friedensrichter“ gibt es vor allem in arabischen Ländern und in einigen Regionen der Türkei. Um Strategien gegen ihr unerwünschtes Treiben entwickeln zu können, will die Justizverwaltung eine Studie in Auftrag geben. Das Gutachten soll der Islamwissenschaftler und Jurist von der Universität Erlangen, Mathias Rohe, erstellen. Es soll Ende 2015 vorliegen und eine Grundlage für weitere Maßnahmen liefern. Das Abgeordnetenhaus hat dafür 140.000 Euro bewilligt.

Selbst ernannte Friedensrichter sind keine Juristen. Sie dienen sich in Streitfällen aber dennoch als Schlichter an. Grundlage ihrer Entscheidungen ist in der Regel nicht das deutsche Recht, sondern eine Mischung aus überliefertem Stammesrecht, subjektiven Wertmaßstäben und, in Einzelfällen, eine Auslegung des islamischen Rechtssystems, der Scharia.

Die Tradition gilt als unproblematisch, wenn „Friedensrichter“ von beiden Seiten akzeptiert werden und solche Streitfälle schlichten, für die auch die deutsche Justiz die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung vorsieht – etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten. Beobachter und Journalisten haben aber wiederholt über Fälle berichtet, in denen die stärkere Partei der schwächeren einen „Friedensrichter“ aufzwingt. Rechtswidrig ist der Einsatz von „Friedensrichtern“ im Bereich des Strafrechts, etwa wenn eine Familie nach einem „Ehrenmord“ mit „Blutgeld“ entschädigt werden soll. „Dabei handelt es sich um eine Form der nicht tolerablen internen Konfliktlösung, die die Aufklärung von Straftaten behindert und das Wertesystem des Grundgesetzes nicht anerkennt“, heißt es in der Vorlage der Justizverwaltung für das Abgeordnetenhaus zur Bewilligung der Mittel für die Studie. Die Paralleljustiz sei kein islam-, sondern ein kulturspezifisches Problem integrationsferner Migrantenmilieus.