Familie

Zehn Tage bezahlte Auszeit für kurzfristige Pflege

Arbeitnehmer sollen ab Januar kommenden Jahres zehn Tage lang eine bezahlte Auszeit nehmen können, wenn sie kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen. E

inen entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch beschließen, wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag in Berlin ankündigte. Auch bislang konnten Berufstätige eine Auszeit für die Pflege nehmen, allerdings ohne einen Lohnausgleich. Das sogenannte „Pflegeunterstützungsgeld“ soll nach dem Willen der Bundesregierung von der Pflegeversicherung finanziert werden und rund 100 Millionen Euro ausmachen. Betroffene sollen eine finanzielle Leistung von bis zu 90Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Darüber hinaus soll es einen Rechtsanspruch auf eine unbezahlte Freistellung von sechs Monaten für eine Pflegezeit geben.