Ein New Yorker Gericht wies eine Millionenklage Louboutins gegen seinen Konkurrenten Yves Saint Laurent (YSL) ab. Richter Victor Marrero erklärte, die rote Schuhsohle könne keinen Markenschutz in Anspruch nehmen. In der Modeindustrie habe Farbe "schmückende und ästhetische Funktionen", die für gesunden Wettbewerb von großer Bedeutung seien.
Christian Louboutin verlangte eine Million Dollar Schadenersatz wegen "Markenverletzung, unfairen Wettbewerbs und falscher Herkunftsbezeichnung". YSL hatte das Argument Louboutins zurückgewiesen: Die Idee roter Sohlen habe man nicht von dem französischen Designer übernommen, sondern von den rot besohlten Tanzschuhen des französischen Königs Ludwig XIV. oder den berühmten rubinroten Schuhen von Dorothy im "Zauberer von Oz".
Zwar geriet Richter Marrero geradezu ins poetische Schwärmen: "Wenn Hollywood-Stars rote Teppiche überqueren und Top-Models über Laufstege stolzieren und sich Köpfe drehen und Blicke auf die Füße der Berühmtheiten fallen, dann geht von rot lackierten Schuhsohlen an schwarzen High Heels eine glamouröse Botschaft aus, die sofort ins Auge sticht." Dennoch wäre es eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung, anderen Firmen zu verbieten, ebenfalls rote Sohlen zu verwenden