Info

Hartz IV

Gericht Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze verlangt. Die bisherige Berechnung des Höchstsatzes von 359 Euro sei nicht plausibel genug.

Neuberechnung Daraufhin hatte das Familienministerium eine Neuberechnung der Regelsätze vorgenommen. Statt zuvor 359 Euro beträgt der Höchstsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen jetzt 364 Euro. Die Sätze für Kinder wurden nicht verändert.

Grundlage Als Grundlage für die Neuberechnung dienten dem Familienministerium Angaben des Statistischen Bundesamtes. Ausgaben für Alkohol und Tabak wurden nicht mehr berücksichtigt.