Davon betroffen sind rund 50 Jugendliche, die einen Arrest in der Lichtenrader Anstalt verbüßen.
Die Ferienpläne der Arrestanstalt stießen umgehend auf Kritik im Abgeordnetenhaus. "Solange es Kapazitätsengpässe gibt, ist das nicht zu tolerieren", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Dirk Behrendt. Es sei nachzuvollziehen, dass niemand während der Weihnachtsfeiertage einsitzen müsse, aber nichts spreche dagegen, seinen Arrest ab dem 27. Dezember abzubüßen.
Von der Aue rechtfertigt das Vorgehen. "Mit Ausnahme der Arrestanstalten in Bayern und Hessen ist das in den übrigen Bundesländern ebenfalls gängige Praxis", heißt es in der Antwort auf die Anfrage. "Der Jugendarrest ist keine Strafe, sondern ein Zuchtmittel und soll in seiner Zielsetzung erzieherisch positiv wirken." Ein Einsitzen über Weihnachten würde diesem Ziel entgegensprechen. Die Unterbrechung des Arrestes wegen der Schließung sei pädagogisch dagegen nicht bedenklich. Jugendarrest wird bei Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Fahren ohne Führerschein verhängt.