Öffentlicher Dienst

Berlin schiebt Beamte wieder in Stellenpool

Beamte werden in Berlin offenbar wieder in den sogenannten Stellenpool versetzt. Dies habe der Senat in einem Schreiben vom 12. März an die Behörden des Landes angewiesen, teilte die Gewerkschaft Ver.di gestern mit.

- Grund sei, dass der Senat die Bundesverwaltungsgerichtsurteile als Einzelfallentscheidungen werte. Das Gericht hatte Mitte September 2008 entschieden, dass die Versetzung von Beamten in den Stellenpool verfassungswidrig ist.

Der Stellenpool war im Zuge des Personalabbaus eingerichtet worden. Er soll alle nicht mehr benötigten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zentral erfassen und ihnen andere Tätigkeiten in der Verwaltung zuweisen oder sie entsprechend fortbilden.

Der Vorsitzende des Ver.di-Landesbeamtenausschusses, Uwe Januszewski, kritisierte, mit der Entscheidung missachte der Senat die Rechte der Beamten. Es sei eine Zumutung, dass nunmehr Beamte erneut gegen die Versetzung in den Stellenpool klagen müssten.

Die Senatsfinanzverwaltung bestätigte den Vorgang. Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung sei die Senatsfinanzverwaltung zu dem Schluss gekommen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Die Entscheidung stelle keinen Präzedenzfall dar, dass die Versetzung von Beamten in den Stellenpool komplett verfassungswidrig sei. Betroffen davon seien zunächst rund 30 Beamte.