Karlsruhe - Mieter dürfen Kleintiere auch ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung halten. Mit einem entsprechenden Urteil hat der Bundesgerichtshof gestern eine häufig in Mietverträgen verwendete Klausel gekippt, wonach nur Vögel und Zierfische nicht genehmigungspflichtig sind. Die Vereinbarung benachteilige andere Mieter unangemessen, die beispielsweise Hamster, Meerschweinchen oder Schildkröten hielten, urteilten die Karlsruher Richter. In der Begründung hieß es, auch andere Kleintiere, die in Käfigen und Behältern untergebracht seien, gehörten zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Das Urteil hat nun zur Folge, dass die entsprechende Klausel zur Tierhaltung komplett entfällt. Damit ist aber die Anschaffung von Hunden oder Katzen nicht automatisch möglich geworden.
Vielmehr müssen Mieter, die keine wirksame Regelung über die Tierhaltung mehr haben, mit dem Vermieter über die Anschaffung größerer Haustiere verhandeln. Der BGH betonte in seinem Urteil, dass es hier keine schematische Lösung gebe. Bei größeren Haustieren müsse vielmehr das Interesse des Mieters, des Vermieters und der übrigen Beteiligten gegeneinander abgewogen werden. AP