Mit neuem Gesetz alte Verbrechen ahnden

Die Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen stellen heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die nachträgliche Bestrafung von freigesprochenen Schwerverbrechern ermöglicht.

Berlin - Die Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen stellen heute im Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der die nachträgliche Bestrafung von freigesprochenen Schwerverbrechern ermöglicht. Anlass dafür ist der Raubmord an einer Düsseldorfer Videotheken-Verkäuferin im Jahr 1993. Ihr mutmaßlicher Mörder kann nach deutschem Recht nicht bestraft werden, weil er bereits 1997 freigesprochen worden war. Obwohl der Mann im vergangenen Jahr mittels einer DNA-Analyse zweifelsfrei als Täter identifiziert wurde, darf der Fall nicht neu aufgerollt werden.

Die Justizministerin von Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter, und ihr Hamburger Kollege Carsten Lüdemann entschlossen sich deshalb zu einer Bundesratsinitiative. Ziel ist ein Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung. Denn inzwischen können mit neuen Untersuchungsmethoden wie der DNA-Analyse immer mehr "alte" Fälle gelöst werden. Laut Bundeskriminalamt wurden in diesem Jahr durch den Abgleich mit der DNA-Analyse-Datei bereits 6118 Straftaten aufgeklärt. Zudem steigt die Zahl der Treffer in der Datenbank rapide an. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden bereits knapp 1500 mehr Treffer erzielt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Viele Taten können allerdings auch deshalb nicht bestraft werden, weil sie verjährt sind. Hamburgs Justizsenator Carsten Lüdemann will deshalb prüfen, beispielsweise bei Totschlag die Verjährung von 20 Jahren zu streichen.