Berlin - Die Träger der freien Schulen in Berlin werfen dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) Aufforderung zum Rechtsbruch vor. Er wolle verhindern, dass die freien Schulen endlich Personalkosten-Zuschüsse in der ihnen zustehenden Höhe erhielten.
Bisher sind den Zuschüssen für die Schulen in freier Trägerschaft Durchschnittssätze zu Grunde gelegt worden, die für staatliche Schulen galten. «Diese Durchschnittssätze waren in der Vergangenheit jedoch immer viel zu niedrig. Deshalb wurden die Defizite zum Jahresende mit dem Nachtragshaushalt ausgeglichen», erläutert Andreas Wegener vom Bundesverband deutscher Privatschulen. «Das galt allerdings nur für staatliche Schulen. Schulen in Freier Trägerschaft mussten dagegen mit den niedrig angesetzten Zuschüssen fertig werden.»
Finanzsenator Thilo Sarrazin hat schließlich durchgesetzt, Haushaltspläne nunmehr mit realistischen Ansätzen aufzustellen. Das hat zur Folge, dass die Finanzierung der staatlichen Schulen erstmals nicht nach Durchschnittssätzen, sondern aufgrund der realen Personalsituation berechnet werden müssen und deshalb höher ausfallen dürfte. Zwangsläufig höher müssten dann auch die Zuschüsse für freie Schulen sein, mahnen die Vertreter der freien Schulen. «Wowereit aber bittet stattdessen die Schulverwaltung, sich bei der Festlegung der Zuschüsse für Privatschulen auf willkürlich gekürzte Zahlen anstatt auf vergleichbare Personalkosten einer öffentlichen Schule zu stützen. Das ist nicht rechtens», sagt Manfred Hermann von der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. Ursprung des Ärgers ist eine Protokollnotiz der Senatskanzlei vom 3. Juni, die aus einer Beratung über Haushaltsentlastungen stammt. Wowereit bezieht sich darin auf die Änderung des Privatschulgesetzes und der Verordnung über Zuschüsse für Privatschulen und bittet die Schulverwaltung, dafür zu sorgen, dass die Sätze für die Personalkosten nicht erhöht werden.
Hermann, sowie die Vertreter des Erzbistums Berlin, der Waldorfschulen und des Bundesverbandes deutscher Privatschulen kündigen indes an, bei einer fortdauernden Benachteiligung gegen die Zuschussbescheide zu klagen.