Mehmet kommt für drei Tage nach Berlin

Berlin - Der 1998 in die Türkei abgeschobene Serienstraftäter «Mehmet» darf zur Verhandlung seines Falls vor dem Bundesverwaltungsgericht nach Berlin kommen. Dem gebürtigen Münchener wurde von der Ausländerbehörde für drei Tage die Einreise gestattet. Das Bundesgericht verhandelt am Dienstag darüber, ob «Mehmet», der wegen Diebstählen, Erpressungen und Gewalttaten bundesweit bekannt wurde, nach Deutschland zurückkehren darf.