Berlin - Der Senat erwägt, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Kurzarbeit zu schicken, um kurzfristig die Personalkosten zu senken. Die Innenverwaltung prüft, ob mit dem Bund eine Öffnungsklausel im Sozialgesetzbuch für Länder mit Haushaltsnotlage ausgehandelt werden kann. Auch müsste das Personalvertretungsgesetz geändert werden.
Ziel ist, Mittel der Arbeitsämter als Kurzarbeitergeld heranzuziehen und eventuell Geld für Beschäftigungsgesellschaften zu bekommen. Arbeitnehmervertreter reagierten empört auf die Überlegungen der rot-roten Koalition. «Es ist eine Frechheit, uns davon während der Verhandlungen über den Solidarpakt nichts zu sagen», schimpfte der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Joachim Jetschmann. Am Dienstag sind die Gewerkschafter zum Zwischenbericht der Gespräche über den Solidarpakt im Landesdienst beim Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) eingeladen. «Es ist doch absurd, einerseits den Beamten die Arbeitszeit zu verlängern und andererseits Kurzarbeit zu planen», sagte Verdi-Landeschefin Susanne Stumpenhusen. Sie habe Zweifel, ob Kurzarbeit für Landesdiener rechtlich möglich sei.
Beim Bund und in anderen Bundesländern gibt es nach Informationen aus Senatskreisen jedoch Bereitschaft, für die schwer angeschlagene Hauptstadt juristische Sonderregelungen zuzulassen. Die ahnten ohnehin, dass sie für Berlin finanziell einspringen müssen. Bisher darf die Bundesanstalt für Arbeit Kurzarbeitergeld nur gewähren, wenn ein Unternehmen kurzfristig saniert werden muss und deswegen Kündigungen drohen. Für den öffentlichen Dienst ist dieser Weg nach der geltenden Rechtslage verschlossen.
Die Bemühungen der Regierung gehen zurück auf einen Auflagenbeschluss des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus, den die Grünen angeregt hatten. Wer wie die Berliner Landesbediensteten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahle, müsse auch von Leistungen des Arbeitsamtes profitieren dürfen. «Wenn Berlin ein Sanierungsfall ist, müssen wir auch Sanierungspolitik machen», sagte der PDS-Haushälter Marian Krüger.