Spitzenpolitiker im Visier der Aubis-Ermittler

| Lesedauer: 2 Minuten

BM Berlin - Die Justiz verstärkt die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der Bankgesellschaft. «Von jetzt an konzentrieren sich die Ermittler auf die Manager und die beteiligten Politiker», sagte Justizsenatorin Karin Schubert gestern. Nach Angaben des Chefs der Ermittlungsgruppe Bankgesellschaft, Claus-Peter Wulff, sollen im Herbst Anklagen gegen ehemalige Bankmanager erhoben werden. Ob es sich um die Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand der Landesbank, Wolfgang Rupf, und den ehemaligen CDU-Fraktionsvorsitzenden, Klaus-Rüdiger Landowsky, handelt, wollte er nicht bestätigen.

Nach einer Durchsuchung der Räume der Wohnungsgesellschaft Gehag am Mittwoch bestätigt sich hingegen nach Angaben der Justiz der Verdacht der Untreue gegen die Verantwortlichen. Nach den Erkenntnissen der Ermittler soll es sich dabei um den überteuerten Kauf mehrerer Wohnungen im Berliner Stadtteil Buckow handeln. Die Wohnungen waren Teil des «Gehag-Fonds 12», der einer von mehreren so genannten Prominentenfonds war. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, eine «der Fondsgesellschaft gehörende Immobilie für einen um circa 12 Millionen D-Mark überhöhten Preis» an die Gehag verkauft zu haben. Aus Justizkreisen hieß es gestern, dass jetzt auch Ermittlungen gegen den ehemaligen Bausenator und jetzigen Gehag-Vorstand Jürgen Klemann (CDU) möglich scheinen. Bislang gibt es kein Verfahren gegen Klemann. In seine Amtszeit fällt der Kauf der Immobilie. Die Gehag äußerte sich gestern nicht zu dem Fall.

Die Justizsenatorin unterstrich das Bemühen ihrer Verwaltung, den Bankenskandal vollständig aufzuklären. Dazu gehöre die weitere Vergrößerung der Ermittlungsgruppe. Zurzeit sind acht weitere Stellen ausgeschrieben.

Ein Prozesstermin gegen die beiden Aubis-Manager Christian Neuling und Klaus Wienhold steht hingegen noch nicht fest. Die Justiz bestätigte gestern allerdings, dass den beiden Managern die Kautionssumme in Höhe von insgesamt 1,9 Millionen Euro in jedem Fall verloren geht. Die Bankgesellschaft hat eine Forderung vorgelegt, wonach sie Anspruch auf eine entsprechende Zahlung aus dem Vermögen der Aubis-Manager hat.