BM Berlin - Als erstes Land in der EU nimmt Deutschland nach jahrelangem Streit den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz auf. Abgeordnete aller Parteien beschlossen gestern im Bundestag mit überwältigender Mehrheit die entsprechende Grundgesetzänderung. Der Bundesrat hat seine Zustimmung bereits signalisiert. Die Änderung soll noch im Sommer umgesetzt werden. Die Union hatte die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz in der Vergangenheit drei Mal blockiert, stimmte nun aber dem von allen Fraktionen unterstützten Antrag zu. Mit der Verfassungsänderung wird der Artikel 20a des Grundgesetzes um drei Worte ergänzt. Der Staat schützt dann die natürlichen Lebensgrundlagen «und die Tiere». Auf geltendes Recht hat die Änderung nach Angaben des Agrarministeriums keine Auswirkungen. Für künftige Regelungen werde das Staatsziel Tierschutz aber sicherlich Folgen haben. Der Gesetzgeber werde Würde und Schutz der Tiere nun stärker ins Visier nehmen.