Wirtschaft

Bundesgerichtshof zwingt Vattenfall zu Preissenkung

Der Energieversorger Vattenfall muss insgesamt 50 Millionen Euro an seine Konkurrenten zurückzahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte gestern, der Konzern habe von den Wettbewerbern zu hohe Durchleitungsgebühren für die Nutzung seines Stromnetzes verlangt. Die Stromkonzerne müssen nach Gesetz grundsätzlich jedem Anbieter Zugang zu ihrem Netz gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen.

- Dessen Höhe muss kostenorientiert sein und von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Netzagentur hatte die von den Netzbetreibern beantragten Durchleitungspreise 2006 um bis zu 20 Prozent gesenkt. Dagegen hatte sich Vattenfall gewehrt.

Die Senkung der Leitungsgebühren wird laut Strombranche aber nicht sofort und voll auf niedrigere Strom-Verbraucherpreise durchschlagen. Das betonte ein Sprecher des Bundesverbandes Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Derzeit könne noch nicht seriös vom BDEW prognostiziert werden, wie hoch die Auswirkungen auf die Netzentgelte sind, die einen Anteil von rund 28 Prozent am Strompreis haben. Seite 5