Religion

Kirchliche Ehe auch ohne Standesamt möglich

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will trotz einer veränderten Gesetzgebung daran festhalten, dass die standesamtliche Hochzeit Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist. "Für uns ist das eine in Jahrhunderten bewährte Praxis, daran ändert sich nichts", sagte der Präsident des EKD-Kirchenamts, Hermann Barth.

- Intern gebe es darüber auch gar keine Debatte. Bei einer ausschließlichen Kirchentrauung würden die Partner schließlich auf Rechte verzichten, die ihnen der Staat zusichert, etwa in Renten- und Betreuungsfragen. Auch die katholische Kirche sieht die Neuregelung skeptisch.

Vom 1. Januar 2009 an sollen in Deutschland kirchliche Hochzeiten ohne vorherige Trauung beim Standesamt möglich sein. Dies ergibt sich aus einer von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkten Änderung des Rechts der Eheschließung. Sie hat zur Folge, dass nicht nur eine kirchliche Voraustrauung, sondern auch eine Ehe ohne den Gang zum Standesamt möglich ist.

Seit Einführung der Zivilehe in Deutschland 1875 musste die standesamtliche Hochzeit der kirchlichen vorausgehen. Geistliche wurden bestraft, falls sie sich nicht daran hielten. Ursprünglich wurde den Pfarrern drei Monate Haft angedroht. Zuletzt war die kirchliche Voraustrauung in der Bundesrepublik aber nur noch eine Ordnungswidrigkeit ohne Sanktionen. 2006 wurden rund 373 700 Ehen vor dem Standesamt geschlossen, rund 105 000 Paare gingen dann auch vor den Altar. In Österreich, wo die Nur-Kirchen-Ehe schon länger möglich ist, hat die Kirche angeordnet, dass kirchliche Hochzeiten ohne staatlichen Trauschein nur mit Ausnahmegenehmigung des Bischofs möglich sind.

( BM )